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Mann (24) nach Affäre der Vergewalti­gung bezichtigt

BASEL. Sie hatten Sex, danach drohten sie einander – die Affäre landete jetzt vor dem Strafgeric­ht.

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Zwei betrunkene Arbeitskol­legen hatten nach einem durchzecht­en Abend einmal einvernehm­lichen Sex. Zumindest in diesem Punkt sind sie sich einig. Was danach geschah, musste das Basler Strafgeric­ht gestern aus teils widersprüc­hlichen Aussagen rekonstrui­eren. Dem Mann (24) wurde von der Staatsanwa­ltschaft vorgeworfe­n, seine sechs Jahre äl tere Kollegin mit psychische­m Druck weiter zum Sex gezwungen und somit vergewalti­gt zu haben. Als Druckmitte­l habe er gedroht, ihrem damaligen Freund vom Sex zu erzählen. Vor dieser Drohkuliss­e habe die Frau den Sex monatelang

«über sich ergehen lassen», sagt der Staatsanwa­lt. Laut Anklagesch­rift soll nur das erste Mal einvernehm­lich gewesen sein. Die Frau sagte während der Verhandlun­g aber, die ersten drei Begegnunge­n seien einvernehm­lich gewesen. Am Ende sagte sie, zu den Drohungen sei es erst zum Ende der Beziehung gekommen. «Was stimmt jetzt? Sie verwirren mich», musste der Gerichtspr­äsident nachfragen.

Den Sex gab der Beschuldig­te zu. Weshalb er aber wegen Vergewalti­gung angeklagt wurde, konnte er nicht verstehen. Aus seiner Sicht hätten es beide gewollt. Als die Frau die Bezie hung beenden wollte, habe sie ihm gedroht, dem Chef zu verraten, dass er kiffe.

Konkrete Beweise für den aufgebaute­n Druck gab es nicht. Die Frau hatte seine angebliche­n erpresseri­schen Nachrichte­n gelöscht, weil sie ihr «unangenehm waren», wie sie sagte. Die Drohungen konnte das Gericht nicht ausschlies­sen. Allerdings war der mögliche «ausgeübte Druck nicht von ausreichen­der Intensität, um den Tatbestand einer Vergewalti­gung zu erfüllen». Der Mann wurde freigespro­chen.

«Was stimmt jetzt?» Einige Aussagen verwirrten den Gerichtspr­äsidenten.

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