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Mann (24) nach Affäre der Vergewaltigung bezichtigt
BASEL. Sie hatten Sex, danach drohten sie einander – die Affäre landete jetzt vor dem Strafgericht.
Zwei betrunkene Arbeitskollegen hatten nach einem durchzechten Abend einmal einvernehmlichen Sex. Zumindest in diesem Punkt sind sie sich einig. Was danach geschah, musste das Basler Strafgericht gestern aus teils widersprüchlichen Aussagen rekonstruieren. Dem Mann (24) wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, seine sechs Jahre äl tere Kollegin mit psychischem Druck weiter zum Sex gezwungen und somit vergewaltigt zu haben. Als Druckmittel habe er gedroht, ihrem damaligen Freund vom Sex zu erzählen. Vor dieser Drohkulisse habe die Frau den Sex monatelang
«über sich ergehen lassen», sagt der Staatsanwalt. Laut Anklageschrift soll nur das erste Mal einvernehmlich gewesen sein. Die Frau sagte während der Verhandlung aber, die ersten drei Begegnungen seien einvernehmlich gewesen. Am Ende sagte sie, zu den Drohungen sei es erst zum Ende der Beziehung gekommen. «Was stimmt jetzt? Sie verwirren mich», musste der Gerichtspräsident nachfragen.
Den Sex gab der Beschuldigte zu. Weshalb er aber wegen Vergewaltigung angeklagt wurde, konnte er nicht verstehen. Aus seiner Sicht hätten es beide gewollt. Als die Frau die Bezie hung beenden wollte, habe sie ihm gedroht, dem Chef zu verraten, dass er kiffe.
Konkrete Beweise für den aufgebauten Druck gab es nicht. Die Frau hatte seine angeblichen erpresserischen Nachrichten gelöscht, weil sie ihr «unangenehm waren», wie sie sagte. Die Drohungen konnte das Gericht nicht ausschliessen. Allerdings war der mögliche «ausgeübte Druck nicht von ausreichender Intensität, um den Tatbestand einer Vergewaltigung zu erfüllen». Der Mann wurde freigesprochen.
«Was stimmt jetzt?» Einige Aussagen verwirrten den Gerichtspräsidenten.