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Kranke Asylsuchende verzögern beim Bund schnelle Verfahren
BERN. Einige Asylsuchende sind zu krank für beschleunigte Verfahren. Bürgerliche Politiker fordern mehr Härte. Gegner finden das unwürdig.
Beschleunigte Asylverfahren sollen seit dem 1. März die Gesuche schneller abwickeln. Doch viele Verfahren geraten ins Stocken, weil die Gesuchsteller gesundheitlich angeschlagen sind. Die Anzahl solcher Fälle nehme zu, wie die «NZZ am Sonntag» schreibt. Erkrankte Asylsuchende stammten vor allem aus sicheren Herkunftsländern wie Georgien, Algerien oder Gambia, deren Gesuche der Bund meist ablehne.
Das Staatssekretariat für Migration bestätigt: Die Verfahrensschritte bei Personen mit Spitalaufenthalt könnten nur verzögert durchgeführt werden, mit der Folge, dass diverse Gesuche zwar abgelehnt wurden, die Gesuchsteller aber eine vorläufige Aufnahme erhielten. 2018 betraf das zwei Prozent aller Fälle vorläufig Aufgenommener. Aussenpolitiker zweifeln an der Praxis. «Man müsste die Asylverfahren trotz Krankheit fortsetzen», fordert FDPNationalrat Walter Müller. Sei der Gesuchsteller nach Abschluss des Verfahrens lebensbedrohlich krank, müsse die Rückführung aufgeschoben werden. SVPNationalrat Roland Rino Büchel sagt: «Es gibt PseudoFlüchtlinge, die alle Kniffe ausnutzen, um hier bleiben zu können.»
GrünenNationalrätin Sibel Arslan dagegen warnt: «Ein menschenwürdiges darf nicht einem schnellen Verfahren zum Opfer fallen.» Muriel Trummer, Asylexpertin bei Amnesty Schweiz, hält fest, dass die Hürden hoch seien. Vorläufige Aufnahmen würden nur gewährt, wenn Asylsuchende in ihrer Heimat für ihre medizinische Notlage keine oder nicht die richtige Hilfe erhielten. «Dazu zählen Krebs und Tumorerkrankungen, HIV oder schwere Depressionen.»