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Bub (13) hat Sex im Puff – Prostituierte angeklagt
BASEL. Ein 13-Jähriger soll im September 2020 in einem Basler Bordell die Dienste einer rumänischen Sexarbeiterin in Anspruch genommen haben.
BASEL. Heute muss sich eine Sexarbeiterin eines Basler Bordells vor dem Strafgericht verantworten. Die damals 23-Jährige traf letzten September einen Teenager. Die Rumänin nahm dem 13-Jährigen zwar nicht ab, dass er schon 18 sei – hatte aber dennoch Sex mit ihm, ohne einen Ausweis zu verlangen. Die Anklage gegen sie: sexuelle Handlungen mit einem Kind. Ihr droht ein Landesverweis.
Eine heute 23-jährige rumänische Sexarbeiterin wird beschuldigt, im September 2020 mit einem damals 13-Jährigen sexuelle Handlungen durchgeführt zu haben. Sie muss sich heute vor dem Basler Strafgericht verantworten. Laut der Anklageschrift sah der 13-Jährige auf einem Sexportal ein Inserat der Beschuldigten und kontaktierte sie. Sie vereinbarten noch am selben Tag einen Termin: zehn Minuten für 75 Franken.
Während der 13-Jährige das Bordell an der Mattenstrasse betrat, wartete sein Kollege an der Bushaltestelle. Kurze Zeit später kam die Beschuldigte auf den 13-Jährigen zu, heisst es in der Anklageschrift. Als die Sexarbeiterin den deutlich jünger als 16-jährig aussehenden Buben sah, erkundigte sie sich nach dessen «echtem Alter», worauf der 13-Jährige angab, er sei 18 Jahre alt.
Die Beschuldigte glaubte dieser Antwort nicht und hakte erneut nach, doch der 13-Jährige beharrte auf seiner Antwort und überreichte der Sexarbeiterin den vereinbarten Betrag. Die Beschuldigte hat laut Anklageschrift zu keinem Zeitpunkt einen Ausweis verlangt. Daraufhin begab sich die Rumänin mit dem 13-Jährigen in ihr Zimmer, wo es zum Geschlechtsverkehr kam. «Sie fragte ihn, ob er noch
Jungfrau sei, was er bejahte», schreibt die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift. Beim Verlassen des Bordells lief der 13-Jährige prompt einer vorbeifahrenden Polizeipatrouille über den Weg. Diese unterzog ihn aufgrund seines jungen Aussehens einer Kontrolle. Die Geschichte flog auf. Im Falle eines Schuldspruchs beantragt die Staatsanwaltschaft für die Beschuldigte eine bedingte Freiheitsstrafe