Das können Sie machen, wenn Ihr Lohn zu niedrig ist
ZÜRICH. Das Lohnbuch 2017 ist da. Doch was nützt dieses, wenn man feststellt, dass man zu wenig verdient?
Von der gelernten Kioskverkäuferin (3700 Franken) über den Apotheker (6350 Franken) und den System-Administrator (4989 Franken) bis zur CabaretTänzerin (2300 Franken): Das gestern offiziell erschienene Lohnbuch listet die Vorgaben für den Monatslohn je nach Alter (in den Beispielen: 25 Jahre) und Ort auf.
Das vom Zürcher Amt für Wirtschaft und Arbeit herausgegebene Standardwerk (siehe Box) für die ganze Schweiz lädt zum Lohncheck ein. Auch Co-Autor Jean-Marc Jung warf früher einen Blick in das Lohnbuch, um zu prüfen, dass sein damaliger Lohn als Bankberater stimmte. Was aber tun, wenn der Lohn zu niedrig ist?
Knackpunkt ist die Existenz eines Gesamtarbeitsvertrags (GAV), denn dann besteht ein Rechtsanspruch auf den im Lohnbuch ausgewiesenen Betrag, wie Daniel Lampart zu 20 Minuten sagt. Der Chefökonom vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund betont, dass auch bei allgemein verbindlich erklärten GAV wie in der Bau- oder Reinigungsbranche allen der Gang zu einer Kontrollstelle offensteht.
Sollte der Betrieb keine Lohnerhöhung vornehmen, könnte er von der Paritätischen Berufskommission eine Konventionalstrafe erhalten, sagt Beat Werder, der Chef der Zürcher Arbeitsmarktaufsicht. Möglich sei aber auch ein Zivilprozess bei ordentlichen Gerichten.
Listet das Lohnbuch lediglich Empfehlungen auf, weil kein GAV besteht, kann die kantonale tripartite Kommission eingeschaltet werden. Aber hier kann der Arbeitgeber laut Lampart den Anspruch zurückweisen.