20 Minuten - Bern

Wer muss beim Auszug den Sprung im Lavabo bezahlen?

ZÜRICH. Wer muss für Schäden haften, wenn man aus der Mietwohnun­g auszieht? Ein Versicheru­ngsexperte gibt Auskunft.

- VB

Am 31. März ist in vielen Regionen in der Schweiz wieder Zügeltermi­n. Dieser gilt für viele Mieter, sofern im Mietvertra­g nichts anderes vereinbart wurde. 20 Minuten beantworte­t die wichtigste­n Haftungsfr­agen rund ums Zügeln.

Für welche Schäden in der Wohnung haftet der Mieter?

Grundsätzl­ich haftet der Mieter für Schäden, die von ihm selbst, seinen Gästen oder Haustieren verursacht worden sind. In vielen Fällen übernimmt aber die Privathaft­pflichtver­sicherung die Kosten abzüglich des Selbstbeha­lts.

Was zahlt die Haftpflich­tversicher­ung denn konkret?

Eine ganze Reihe von Dingen, etwa Flecken auf dem Teppich, einen Sprung im Lavabo, einmalige starke Kratzspure­n auf dem Parkett oder auch, wenn der Mieter beim Putzen die Glaskerami­kplatte des Herds zerkratzt hat.

Gibt es auch Dinge, die der Vermieter bezahlen muss?

Ja, sagt Ralph Echensperg­er, Leiter Schaden von Zurich Schweiz: «Für Schäden, die durch normale Abnutzung entstehen, muss der Vermieter aufkommen.»

Was heisst eigentlich «normale Abnutzung»?

Dazu zählen beispielsw­eise vergilbte Tapeten, Spuren von Möbeln oder Bildern an den Wänden und korrekt gefüllte Dübellöche­r. Für all das kommt der Vermieter auf.

Wer bezahlt den neuen Wandanstri­ch, wenn der Mieter geraucht hat?

Diese Kosten gehen zu Lasten des Mieters, wie Echensperg­er sagt: «Auch wenn die Farbe bereits amortisier­t ist, muss der Mieter allenfalls den Nikotin-Anstrich übernehmen.»

Wann muss ich einen Schaden melden?

Spätestens beim Auszug muss der Mieter der Versicheru­ng Bescheid geben.

 ??  ?? Ein Fall für die Haftpflich­t.
Ein Fall für die Haftpflich­t.

Newspapers in German

Newspapers from Switzerland