Anfechtung des Mietzinses soll schwieriger werden
BERN. Um den Anfangsmietzins anzufechten, soll man künftig eine Notlage beweisen müssen.
In Zukunft soll es schwieriger werden, den Anfangsmietzins anzufechten. Die Rechtskommission des Nationalrats unterstützt eine entsprechende parlamentarische Initiative des SVP-Nationalrats Hans Egloff. Künftig sollen Mieter zur Anfechtung des Anfangsmietzinses eine Notlage nachweisen müssen. Als Notlage gilt, wenn der Mieter nichts Zumutbares finden konnte und wegen schwieriger persönlicher Lage zum Vertragsabschluss gezwungen war. Es ist eine Reaktion auf ein Bundesgerichtsurteil, wonach Mieter den Mietzins unabhängig von einer Zwangslage anfechten können. Die Kommission war der Ansicht, dass die Hürde so zu tief ist.
Der Schweizer Mieterverband kritisiert den Entscheid. Das Anfechtverfahren werde bereits jetzt zu selten genutzt, klagt der stellvertretender Generalsekretär, Pierre Zwahlen: Von 300 000 Wohnungs- wechseln werden nur 0,3 Prozent der Anfangsmieten angefochten. Dabei wäre es wichtig, da der höchste Mietzinsanstieg bei einem Mieterwechsel geschehe, so Zwahlen: «Obwohl der Referenzzinssatz seit Jahren sinkt, steigen die Mieten wei- terhin.» Auch die SP hält es für inakzeptabel, da die Mieter so noch weniger Möglichkeiten hätten, gegen die stetig steigenden Mieten vorzugehen. Die Parlamentarische Initiative geht nun weiter an die Rechtskommission des Ständerats.