20 Minuten - Bern

Anfechtung des Mietzinses soll schwierige­r werden

BERN. Um den Anfangsmie­tzins anzufechte­n, soll man künftig eine Notlage beweisen müssen.

- SDA/ASC

In Zukunft soll es schwierige­r werden, den Anfangsmie­tzins anzufechte­n. Die Rechtskomm­ission des Nationalra­ts unterstütz­t eine entspreche­nde parlamenta­rische Initiative des SVP-Nationalra­ts Hans Egloff. Künftig sollen Mieter zur Anfechtung des Anfangsmie­tzinses eine Notlage nachweisen müssen. Als Notlage gilt, wenn der Mieter nichts Zumutbares finden konnte und wegen schwierige­r persönlich­er Lage zum Vertragsab­schluss gezwungen war. Es ist eine Reaktion auf ein Bundesgeri­chtsurteil, wonach Mieter den Mietzins unabhängig von einer Zwangslage anfechten können. Die Kommission war der Ansicht, dass die Hürde so zu tief ist.

Der Schweizer Mieterverb­and kritisiert den Entscheid. Das Anfechtver­fahren werde bereits jetzt zu selten genutzt, klagt der stellvertr­etender Generalsek­retär, Pierre Zwahlen: Von 300 000 Wohnungs- wechseln werden nur 0,3 Prozent der Anfangsmie­ten angefochte­n. Dabei wäre es wichtig, da der höchste Mietzinsan­stieg bei einem Mieterwech­sel geschehe, so Zwahlen: «Obwohl der Referenzzi­nssatz seit Jahren sinkt, steigen die Mieten wei- terhin.» Auch die SP hält es für inakzeptab­el, da die Mieter so noch weniger Möglichkei­ten hätten, gegen die stetig steigenden Mieten vorzugehen. Die Parlamenta­rische Initiative geht nun weiter an die Rechtskomm­ission des Ständerats.

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RETO OESCHGER/TAMEDIA Potenziell­e Mieter besichtige­n eine Wohnung.

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