Vollständiger Freispruch für die Luzerner Polizeichefs
LUZERN. Urteil im Fall der Hanfrazzia von Malters: Der Zugriff der Polizei war verhältnismässig.
Grosse Erleichterung beim Luzerner Polizeikommandanten Adi Achermann und bei Kripochef Daniel Bussmann: Das Bezirksgericht Kriens hat beide vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Sie hätten bei der Hanfrazzia in Malters innerhalb des Handlungsspielraums gehandelt, über den die Polizei verfügen müsse.
Eine Frau hatte beim missglückten Zugriff bei einer Hanfrazzia Suizid begangen. Der Staatsanwalt hatte den Beschuldigten vorgeworfen, dass sie den Sohn der Frau nicht beigezogen, nicht weiter mit ihr verhandelt und nicht mit dem Zugriff zugewartet hätten.
Das Gericht teilte diese Einschätzung nicht. Gegen den Sohn war in Zürich ein Verfahren we- gen Drogendelikten hängig, zudem hatte er als Vormund seiner psychisch labilen Mutter diese in der Wohnung bei Malters mit einer Waffe und einer Hanf-Anlage allein gelassen. Laut dem Gerichtspräsidenten hatte bei ihr die Angst vor einer erneuten Einweisung in eine Klinik über allem geschwebt. Es sei unwahrscheinlich, dass sie aufgegeben hätte. Das Gericht stufte die Erfolgsaussichten eines weiteren Abwartens und Verhandelns als zweifelhaft ein.
Das Urteil kann weitergezogen werden. Der Anwalt des Sohnes sagte, es sei gut möglich, dass dies geschehe. René Merz, der Adi Achermann vertritt, sagte: «Dieses Urteil ist wichtig für die Polizeiarbeit, nicht nur im Kanton Luzern.» Freispruch