Staat entzieht integriertem Flüchtling die Lehrstelle
BERN. Flüchtling A. will bald das 2. Lehrjahr starten. Doch die Behörden legen ihr Veto ein, was den Lehrmeister brüskiert.
Der Lehrmeister* eines Berner Unternehmens hat schlaflose Nächte: Per Ende Juni muss er seinem afrikanischen Mitarbeiter A.* (23) die Lehrstelle kündigen. Dies im Auftrag des Kantons. «Er ist ein super Mitarbeiter, macht seine Arbeit perfekt und ist bestens integriert.» Es sei unverständlich, dass der fleissige Bauspengler plötzlich nicht mehr für ihn arbeiten dürfe. Dies sieht das Bundesverwaltungsgericht anders: Weil A. nicht voll beweisen kann, dass sein Vater in der afrikanischen Heimat im Gefängnis sitzt, wurde das Asylgesuch abgewiesen – seine Arbeitserlaubnis verfällt. Da sein Heimatland keinen Staatsbürger aufnimmt, der zwangsweise zurückgeführt wurde, kann A. nicht aus der Schweiz ausgeschafft werden. Papiere hat er auch nicht. Ab 1. Juli wird er deshalb ohne genaue Ziele in einem Heim für abgewiesene Asylsuchende untergebracht, wo er vom Staat täglich acht Franken ausbezahlt bekommt.
«Durch die Arbeit bei uns könnte er selbst für sich sorgen», so der Lehrmeister. Doch er gibt noch nicht auf: «Wir haben einen Anwalt eingeschaltet und mit der Fremdenpolizei Kontakt aufgenommen.» Alle kommen zum selben Schluss: Für den 23-Jährigen gibt es kaum noch Hoffnung. Dieser sagt: «Ich habe bei der Fremdenpolizei noch ein letztes Gesuch eingereicht. Wenn ich bis Ende Juni nichts höre, verliere ich alles, was ich aufgebaut habe.» *Namen der Redaktion bekannt