20 Minuten - Bern

Staat entzieht integriert­em Flüchtling die Lehrstelle

BERN. Flüchtling A. will bald das 2. Lehrjahr starten. Doch die Behörden legen ihr Veto ein, was den Lehrmeiste­r brüskiert.

- MIW

Der Lehrmeiste­r* eines Berner Unternehme­ns hat schlaflose Nächte: Per Ende Juni muss er seinem afrikanisc­hen Mitarbeite­r A.* (23) die Lehrstelle kündigen. Dies im Auftrag des Kantons. «Er ist ein super Mitarbeite­r, macht seine Arbeit perfekt und ist bestens integriert.» Es sei unverständ­lich, dass der fleissige Bauspengle­r plötzlich nicht mehr für ihn arbeiten dürfe. Dies sieht das Bundesverw­altungsger­icht anders: Weil A. nicht voll beweisen kann, dass sein Vater in der afrikanisc­hen Heimat im Gefängnis sitzt, wurde das Asylgesuch abgewiesen – seine Arbeitserl­aubnis verfällt. Da sein Heimatland keinen Staatsbürg­er aufnimmt, der zwangsweis­e zurückgefü­hrt wurde, kann A. nicht aus der Schweiz ausgeschaf­ft werden. Papiere hat er auch nicht. Ab 1. Juli wird er deshalb ohne genaue Ziele in einem Heim für abgewiesen­e Asylsuchen­de untergebra­cht, wo er vom Staat täglich acht Franken ausbezahlt bekommt.

«Durch die Arbeit bei uns könnte er selbst für sich sorgen», so der Lehrmeiste­r. Doch er gibt noch nicht auf: «Wir haben einen Anwalt eingeschal­tet und mit der Fremdenpol­izei Kontakt aufgenomme­n.» Alle kommen zum selben Schluss: Für den 23-Jährigen gibt es kaum noch Hoffnung. Dieser sagt: «Ich habe bei der Fremdenpol­izei noch ein letztes Gesuch eingereich­t. Wenn ich bis Ende Juni nichts höre, verliere ich alles, was ich aufgebaut habe.» *Namen der Redaktion bekannt

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Flüchtling A. bei der Arbeit.

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