Schweizer betrügen an der Grenze mit Mehrwertsteuer
ZÜRICH. Betrugsmasche an der deutschschweizerischen Grenze: Viele fordern Steuern für Waren zurück, die sie nie gekauft haben.
Wer in Deutschland einkauft und seinen Wohnsitz in der Schweiz hat, kann oft die ausländische Mehrwertsteuer zurückfordern. Dazu wird eine Ausfuhrbescheinigung des Geschäfts benötigt, die der deutsche Zoll abstempeln muss. Über spezialisierte Dienste oder beim nächsten Einkauf in Deutschland kann man sich das Geld rückerstatten lassen.
Offenbar wird diese Möglichkeit auch missbräuchlich genutzt. Der «Südkurier» berichtet von einem Schweizer, der einen deutschen Kunden eines Baumarkts ansprach und nach dessen Kassenbeleg fragte. Der Schweizer erklärte, er werde die Mehrwertsteuerrückerstattung organisieren, und versprach dem Deutschen die Hälfte des Gewinns.
Dass deutsche Einkäufer von Personen mit Wohnsitz in der Schweiz auf ihre Kassenzettel angesprochen werden, sei bekannt, teilt das Hauptzollamt Singen 20 Minuten mit. Das Ausmass der Betrügereien mit der Mehrwertsteuer-Rückerstattung ist es nicht. Laut der deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft gehen Schätzungen von mehreren Tausend Betrügern pro Jahr aus.
Die Trickser gehen ein geringes Risiko ein. Nur in seltenen Fällen gleichen die Zöllner die Angaben der grünen Zettel mit den tatsächlich eingekauften Produkten ab. Und wer erwischt wird, hatte bisher nichts zu befürchten, da die rechtliche Grundlage für eine Strafe fehlte. Seit Mitte Juni ist das anders: Wer am Zoll mit Ausfuhrbescheinigung, aber ohne Ware auftaucht, muss 20 bis 55 Euro Busse bezahlen.