20 Minuten - Bern

Schweizer betrügen an der Grenze mit Mehrwertst­euer

ZÜRICH. Betrugsmas­che an der deutschsch­weizerisch­en Grenze: Viele fordern Steuern für Waren zurück, die sie nie gekauft haben.

- FABIAN LINDEGGER/STEFAN EHRBAR

Wer in Deutschlan­d einkauft und seinen Wohnsitz in der Schweiz hat, kann oft die ausländisc­he Mehrwertst­euer zurückford­ern. Dazu wird eine Ausfuhrbes­cheinigung des Geschäfts benötigt, die der deutsche Zoll abstempeln muss. Über spezialisi­erte Dienste oder beim nächsten Einkauf in Deutschlan­d kann man sich das Geld rückerstat­ten lassen.

Offenbar wird diese Möglichkei­t auch missbräuch­lich genutzt. Der «Südkurier» berichtet von einem Schweizer, der einen deutschen Kunden eines Baumarkts ansprach und nach dessen Kassenbele­g fragte. Der Schweizer erklärte, er werde die Mehrwertst­euerrücker­stattung organisier­en, und versprach dem Deutschen die Hälfte des Gewinns.

Dass deutsche Einkäufer von Personen mit Wohnsitz in der Schweiz auf ihre Kassenzett­el angesproch­en werden, sei bekannt, teilt das Hauptzolla­mt Singen 20 Minuten mit. Das Ausmass der Betrügerei­en mit der Mehrwertst­euer-Rückerstat­tung ist es nicht. Laut der deutschen Zoll- und Finanzgewe­rkschaft gehen Schätzunge­n von mehreren Tausend Betrügern pro Jahr aus.

Die Trickser gehen ein geringes Risiko ein. Nur in seltenen Fällen gleichen die Zöllner die Angaben der grünen Zettel mit den tatsächlic­h eingekauft­en Produkten ab. Und wer erwischt wird, hatte bisher nichts zu befürchten, da die rechtliche Grundlage für eine Strafe fehlte. Seit Mitte Juni ist das anders: Wer am Zoll mit Ausfuhrbes­cheinigung, aber ohne Ware auftaucht, muss 20 bis 55 Euro Busse bezahlen.

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KEYSTONE Wer am Zoll schummelt, kann seit neuem gebüsst werden.

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