Tötung im Drogenwahn – 12,5 Jahre für Galeristensohn
MEILEN. B. V. muss für die brutale Tötung eines Kollegen 12,5 Jahre ins Gefängnis. Das Urteil will er aber weiterziehen.
Nach der Urteilseröffnung gestern trat die Mutter des getöteten A. F.* vor dem Bezirksgericht Meilen vor die Medien: «Es ist verheerend, ohne meinen Sohn leben zu müssen.» Ob sie mit dem Urteil Gerechtigkeit für ihren Sohn erfahre? Sie überlegte lange, kämpfte mit den Tränen und sagte: «Ich kann schlafen – dieses Urteil ist das Beste, was ich mir erhoffen konnte.»
Das Gericht befand den 32-jährigen B. V.* wegen vorsätzlicher Tötung, qualifizierter Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung und verschiedenster Verkehrsdelikte für schuldig und verurteilte ihn zu 12,5 Jahren Gefängnis. Der Richter sprach von einer «äusserst grausamen Tat», die sich im Dezember 2014 in der elterlichen Villa von B. V. an der Goldküste abgespielt hatte. Dabei schlug der Beschuldigte das Opfer mit einem Kerzenständer – beide waren auf Kokain und Ketamin. Dann rammte der Deutsche dem noch lebenden 23-jährigen Engländer eine Kerze in den Mund. «Die Tat geschah spontan, aber er wollte den Tod seines Freundes», sagte der Richter. Der Vorsatz sei gegeben. Auch habe B. V. keine echte Reue gezeigt.
Sicher ist: Der Fall wird ans Obergericht weitergezogen. «Mein Mandant bedauert die schreckliche Tat sehr», sagte Andreas Meili, einer der drei Verteidiger des Galeristensohnes. «Aber die Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung ist zu hart.» Sein Mandant gehe in die Berufung.»
*Namen der Redaktion bekannt