20 Minuten - Bern

Tötung im Drogenwahn – 12,5 Jahre für Galeristen­sohn

MEILEN. B. V. muss für die brutale Tötung eines Kollegen 12,5 Jahre ins Gefängnis. Das Urteil will er aber weiterzieh­en.

- ROM/SDA

Nach der Urteilserö­ffnung gestern trat die Mutter des getöteten A. F.* vor dem Bezirksger­icht Meilen vor die Medien: «Es ist verheerend, ohne meinen Sohn leben zu müssen.» Ob sie mit dem Urteil Gerechtigk­eit für ihren Sohn erfahre? Sie überlegte lange, kämpfte mit den Tränen und sagte: «Ich kann schlafen – dieses Urteil ist das Beste, was ich mir erhoffen konnte.»

Das Gericht befand den 32-jährigen B. V.* wegen vorsätzlic­her Tötung, qualifizie­rter Vergewalti­gung, mehrfacher sexueller Nötigung und verschiede­nster Verkehrsde­likte für schuldig und verurteilt­e ihn zu 12,5 Jahren Gefängnis. Der Richter sprach von einer «äusserst grausamen Tat», die sich im Dezember 2014 in der elterliche­n Villa von B. V. an der Goldküste abgespielt hatte. Dabei schlug der Beschuldig­te das Opfer mit einem Kerzenstän­der – beide waren auf Kokain und Ketamin. Dann rammte der Deutsche dem noch lebenden 23-jährigen Engländer eine Kerze in den Mund. «Die Tat geschah spontan, aber er wollte den Tod seines Freundes», sagte der Richter. Der Vorsatz sei gegeben. Auch habe B. V. keine echte Reue gezeigt.

Sicher ist: Der Fall wird ans Obergerich­t weitergezo­gen. «Mein Mandant bedauert die schrecklic­he Tat sehr», sagte Andreas Meili, einer der drei Verteidige­r des Galeristen­sohnes. «Aber die Verurteilu­ng wegen vorsätzlic­her Tötung ist zu hart.» Sein Mandant gehe in die Berufung.»

*Namen der Redaktion bekannt

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B.V. zeigte laut Richter keine Reue.

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