Lamborghini-Crash kommt 19-Jährigen teuer zu stehen
TRÜBBACH. Ein 19-Jähriger verunfallte mit einem MietLamborghini. Ihm und dem Vermieter drohen jetzt saftige Rechnungen.
Bei einem Unfall am Sonntag auf der A13 bei Trübbach SG beschädigte ein Junglenker nicht nur seinen gemieteten, rund 200 000 Franken teuren Lamborghini Huracán Cabrio, er beschädigte auch das Auto eines 34-Jährigen. Rechnet man diesen Schaden und jenen an der Leitplanke dazu, drohen theoretisch Kosten von gegen 250 000 Franken.
Bei der obligatorischen Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung kommen laut Jürg Thalmann von der Mobiliar neben dem Selbstbehalt weitere Kosten hinzu. Dies, wenn die Justizbehörden entscheiden, dass er grobfahrlässig ge- handelt habe. «Bei Grobfahrlässigkeit ist ein Rückgriff möglich.» Dies gelte auch für die Kaskoversicherung. Rückforderungen von 25% der Kos- ten seien keine Seltenheit, wobei Thalmann betont, dass man die wirtschaftliche Lage eines Betroffenen berücksichtige. Und auch der Vermieter des Luxusmobils ist nicht aus dem Schneider: «Sollte sich nach einem Unfall herausstellen, dass auch die Vermietung eines solchen Fahrzeugs grobfahrlässig war, muss der Halter mit Leistungskürzungen bei der Kaskoversicherung rechnen», so Thalmann.
In der Branche sorgt der Fall für Kopfschütteln. Generell halte man sich an die Regel, dass niemand mit weniger als drei Jahren Fahrerfahrung einen Sportwagen bekomme, sagt etwa Philipp Hafner von Swiss Elite Cars.