Unzulässiger Schminkzwang für Servicemitarbeiterinnen
ZÜRICH. Eine McDonald’s- Filiale stellte Mitarbeiterinnen unter Schminkzwang. Dies ist laut einem Arbeits rechtler unzulässig. Dagegen gibt es auch Branchen, die klare Grenzen fürs Make- up setzen.
McDonald’s Schweiz kennt zwar keine allgemeine Schminkpflicht, aber eine Filiale in Bellinzona hat ihre Mitarbeiterinnen offenbar unter Make-up-Zwang gestellt. Laut Manager Michel Dietliker war dies die Idee der Angestellten. McDonald’s Schweiz hatte Kontakt mit der Tessiner Filiale, weil sich eine Mitarbeiterin gemeldet hatte. Inzwischen sei klar kommuniziert, dass es keinerlei Schminkreglement gebe, so Firmensprecherin Deborah Murith. «Make-upZwang ist unzulässig und ein zu starker Eingriff in die Persönlichkeitsrechte», sagt der Zürcher Anwalt und Arbeitsrechtler Georges Chanson. Es sei fraglich, ob auch eine Diskriminierung im Sinne des Gleichstellungs- gesetzes vorliege. Laut Unia können Arbeitgeber ein angemessenes Erscheinungsbild verlangen, aber es müsse sich in klaren Grenzen halten.» Hinter einem Schminkzwang stehen normative Vorstellungen, wie eine Mitarbeiterin auszusehen hat», sagt Geschlechterforscherin Fabienne Amlinger. Das Weiblichkeits- und Schönheitsbild sei standardisiert und da- mit klar beschränkt.
Aus Sicht der Stilberaterin Susanne Abplanalp von Kniggetoday.ch sieht die Sache anders aus: Sie empfiehlt, sich leicht zu schminken. «Das wirkt gepflegter und drückt die Wertschätzung des Gegenübers aus.» Zu starke Farben lenkten auch in der Kleidung ab. Das gelte für Frauen wie für Männer.