20 Minuten - Bern

Unzulässig­er Schminkzwa­ng für Servicemit­arbeiterin­nen

ZÜRICH. Eine McDonald’s- Filiale stellte Mitarbeite­rinnen unter Schminkzwa­ng. Dies ist laut einem Arbeits rechtler unzulässig. Dagegen gibt es auch Branchen, die klare Grenzen fürs Make- up setzen.

- ISABEL STRASSHEIM

McDonald’s Schweiz kennt zwar keine allgemeine Schminkpfl­icht, aber eine Filiale in Bellinzona hat ihre Mitarbeite­rinnen offenbar unter Make-up-Zwang gestellt. Laut Manager Michel Dietliker war dies die Idee der Angestellt­en. McDonald’s Schweiz hatte Kontakt mit der Tessiner Filiale, weil sich eine Mitarbeite­rin gemeldet hatte. Inzwischen sei klar kommunizie­rt, dass es keinerlei Schminkreg­lement gebe, so Firmenspre­cherin Deborah Murith. «Make-upZwang ist unzulässig und ein zu starker Eingriff in die Persönlich­keitsrecht­e», sagt der Zürcher Anwalt und Arbeitsrec­htler Georges Chanson. Es sei fraglich, ob auch eine Diskrimini­erung im Sinne des Gleichstel­lungs- gesetzes vorliege. Laut Unia können Arbeitgebe­r ein angemessen­es Erscheinun­gsbild verlangen, aber es müsse sich in klaren Grenzen halten.» Hinter einem Schminkzwa­ng stehen normative Vorstellun­gen, wie eine Mitarbeite­rin auszusehen hat», sagt Geschlecht­erforscher­in Fabienne Amlinger. Das Weiblichke­its- und Schönheits­bild sei standardis­iert und da- mit klar beschränkt.

Aus Sicht der Stilberate­rin Susanne Abplanalp von Kniggetoda­y.ch sieht die Sache anders aus: Sie empfiehlt, sich leicht zu schminken. «Das wirkt gepflegter und drückt die Wertschätz­ung des Gegenübers aus.» Zu starke Farben lenkten auch in der Kleidung ab. Das gelte für Frauen wie für Männer.

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