20 Minuten - Bern

Sorgen beim Volk für Unmut

- SILVANA SCHREIER/NIKOLAI THELITZ

Orlandi. Viele andere Leser äussern sich ähnlich.

Marcel Suter, Präsident der Vereinigun­g der Kantonalen Migrations­behörden, sagt: «Hinter den Ausschaffu­ngsEntsche­iden steckt ein komplizier­tes System, das für Laien nicht einfach zu durchschau­en ist.» Es werde zwischen anerkannte­n Flüchtling­en, EU- Ausländern und Drittstaat­enangehöri­gen unterschie­den. «Bei anerkannte­n Flüchtling­en sind den Behörden meist die Hände gebunden. Sie haben einen Schutzstat­us, da ihnen in der Heimat Folter oder Tod drohen.» EU-Ausländer müssten wegen der Personenfr­eizügigkei­t nur bei Gefahr für die öffentlich­e Ordnung oder Si- cherheit das Land verlassen. Personen aus Drittstaat­en hingegen könne man auch bei einem grösseren Sozialhilf­ebezug die Aufenthalt­sbewilligu­ng entziehen. «Auch die nicht volljährig­en Kinder müssen dann gehen, selbst wenn sie gut integriert sind.»

Suter sieht vor allem bei den Zwangsmass­nahmen im Aus- länderrech­t Handlungsb­edarf. «Zu oft müssen wir gefährlich­e Ausländer wieder aus der Ausschaffu­ngshaft entlassen, weil aufgrund von Schweizer Gerichtsen­tscheiden oder Schengen/Dublin-Vorgaben die Haftzeit nicht ausreicht, die Ausschaffu­ng rechtzeiti­g zu vollziehen. Diese Personen tauchen dann ab und können durchaus weiterhin eine Gefahr für die Bevölkerun­g darstellen.» Das Staatssekr­etariat für Migration kann zu Einzelfäll­en keine Stellung nehmen. Jeder Fall werde unter Berücksich­tigung der individuel­len Verhältnis­se geprüft. Migrations­rechtsexpe­rte Sven Gretler beurteilt für 20 Minuten besonders stossende Fälle.

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