Sorgen beim Volk für Unmut
Orlandi. Viele andere Leser äussern sich ähnlich.
Marcel Suter, Präsident der Vereinigung der Kantonalen Migrationsbehörden, sagt: «Hinter den AusschaffungsEntscheiden steckt ein kompliziertes System, das für Laien nicht einfach zu durchschauen ist.» Es werde zwischen anerkannten Flüchtlingen, EU- Ausländern und Drittstaatenangehörigen unterschieden. «Bei anerkannten Flüchtlingen sind den Behörden meist die Hände gebunden. Sie haben einen Schutzstatus, da ihnen in der Heimat Folter oder Tod drohen.» EU-Ausländer müssten wegen der Personenfreizügigkeit nur bei Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Si- cherheit das Land verlassen. Personen aus Drittstaaten hingegen könne man auch bei einem grösseren Sozialhilfebezug die Aufenthaltsbewilligung entziehen. «Auch die nicht volljährigen Kinder müssen dann gehen, selbst wenn sie gut integriert sind.»
Suter sieht vor allem bei den Zwangsmassnahmen im Aus- länderrecht Handlungsbedarf. «Zu oft müssen wir gefährliche Ausländer wieder aus der Ausschaffungshaft entlassen, weil aufgrund von Schweizer Gerichtsentscheiden oder Schengen/Dublin-Vorgaben die Haftzeit nicht ausreicht, die Ausschaffung rechtzeitig zu vollziehen. Diese Personen tauchen dann ab und können durchaus weiterhin eine Gefahr für die Bevölkerung darstellen.» Das Staatssekretariat für Migration kann zu Einzelfällen keine Stellung nehmen. Jeder Fall werde unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse geprüft. Migrationsrechtsexperte Sven Gretler beurteilt für 20 Minuten besonders stossende Fälle.