Bund verbietet Publikation provisorischer Kassenprämien
ZÜRICH. Will die Schweizer Regierung die Empörung über immer teurere Krankenkassen möglichst kurz halten?
Eines ist sicher: Wenn Bundesrat Alain Berset Ende September die Krankenkassenprämien fürs 2018 bekannt gibt, wird er einen Aufschlag kommunizieren. Den genauen individuellen Anstieg erfährt die Bevölkerung dieses Jahr aber erst nach Bersets Auftritt mit dem Brief der Versicherung oder über die Abfrage bei einem Vergleichsdienst.
Der Bund untersagt den Versicherern und den Vergleichs- diensten vor der Ankündigung Bersets, über den Anstieg für 2018 zu informieren. Seit letztem Jahr ist es verboten, noch nicht genehmigte Prämien zu verwenden. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) muss sie erst freigeben. Damit verhindert der Gesetzgeber etwa, dass Kassen einzelne Altersgruppen über unzulässige Rabatte anlocken.
Bei Helsana, der grössten Krankenkasse, bezeichnet man es als «ein Stück weit als störend», dass keine provisorischen Prämien mehr veröffentlicht werden dürfen: «Die Prämientransparenz ist ein Kundenbedürfnis», so Sprecherin Dragana Glavic. Wegen des Verbots bleibe den Kunden we- niger Zeit, um sich beraten zu lassen, Prämien zu vergleichen und sich zu informieren.
Felix Schneuwly, Krankenkassenexperte bei Comparis, sagt: «Das BAG und der Bundesrat haben ein Interesse daran, dass die Prämiendiskussion möglichst kurz dauert.»
Comparis und Bund lagen sich wegen der Publikation seit Jahren in den Haaren. Wegen dieses
Zwists heisst es beim ComparisKonkurrenten Moneyland: «Profitiert von den provisorischen
Prämien und der Medienpräsenz hat in erster Linie Comparis – und Kassen, die die Prämien frühzeitig publiziert haben», sagt Benjamin Manz.
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