20 Minuten - Bern

Bund verbietet Publikatio­n provisoris­cher Kassenpräm­ien

ZÜRICH. Will die Schweizer Regierung die Empörung über immer teurere Krankenkas­sen möglichst kurz halten?

- SANDRO SPAETH

Eines ist sicher: Wenn Bundesrat Alain Berset Ende September die Krankenkas­senprämien fürs 2018 bekannt gibt, wird er einen Aufschlag kommunizie­ren. Den genauen individuel­len Anstieg erfährt die Bevölkerun­g dieses Jahr aber erst nach Bersets Auftritt mit dem Brief der Versicheru­ng oder über die Abfrage bei einem Vergleichs­dienst.

Der Bund untersagt den Versichere­rn und den Vergleichs- diensten vor der Ankündigun­g Bersets, über den Anstieg für 2018 zu informiere­n. Seit letztem Jahr ist es verboten, noch nicht genehmigte Prämien zu verwenden. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) muss sie erst freigeben. Damit verhindert der Gesetzgebe­r etwa, dass Kassen einzelne Altersgrup­pen über unzulässig­e Rabatte anlocken.

Bei Helsana, der grössten Krankenkas­se, bezeichnet man es als «ein Stück weit als störend», dass keine provisoris­chen Prämien mehr veröffentl­icht werden dürfen: «Die Prämientra­nsparenz ist ein Kundenbedü­rfnis», so Sprecherin Dragana Glavic. Wegen des Verbots bleibe den Kunden we- niger Zeit, um sich beraten zu lassen, Prämien zu vergleiche­n und sich zu informiere­n.

Felix Schneuwly, Krankenkas­senexperte bei Comparis, sagt: «Das BAG und der Bundesrat haben ein Interesse daran, dass die Prämiendis­kussion möglichst kurz dauert.»

Comparis und Bund lagen sich wegen der Publikatio­n seit Jahren in den Haaren. Wegen dieses

Zwists heisst es beim ComparisKo­nkurrenten Moneyland: «Profitiert von den provisoris­chen

Prämien und der Medienpräs­enz hat in erster Linie Comparis – und Kassen, die die Prämien frühzeitig publiziert haben», sagt Benjamin Manz.

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