20 Minuten - Bern

Verbot von Schamhaar-Föhnen

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LUZERN. Der Fitnesspar­k National in Luzern weist im Wellnessbe­reich mit einem Aushang auf eine FöhnRegel hin. Darauf steht: «Aus hygienisch­en Gründen darf der Föhn nur für die Kopfhaare benutzt werden», wie Zentralplu­s berichtet. Diese Mahnung würde platziert, «wenn uns Mitarbeite­nde oder Gäste darauf aufmerksam machen, dass der Föhn auch für den Intimberei­ch oder die Füsse benutzt wird», wird das Unternehme­n zitiert. Grundsätzl­ich würden sich die Kunden an die Hausordnun­g halten. «Aber ab und zu kommt es vor, dass unsere Mitarbeite­nden informiert werden, dass der Föhn nicht nur für Kopfhaare eingesetzt wird», heisst es bei der Genossensc­haft Migros Luzern. Für diejenigen, die sich wegen IntimFöhne­rn ekeln, gibts einen Trost: Medizinisc­h ist das kein Problem, wie Infektiolo­ge Marco Rossi vom Luzerner Kantonsspi­tal bestätigt. «Es werden keine Bakterien übertragen», erklärt er.

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ZENTRALPLU­S.CH Dieses Plakat ermahnt zu hygienisch­em Verhalten.

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