Verbot von Schamhaar-Föhnen
LUZERN. Der Fitnesspark National in Luzern weist im Wellnessbereich mit einem Aushang auf eine FöhnRegel hin. Darauf steht: «Aus hygienischen Gründen darf der Föhn nur für die Kopfhaare benutzt werden», wie Zentralplus berichtet. Diese Mahnung würde platziert, «wenn uns Mitarbeitende oder Gäste darauf aufmerksam machen, dass der Föhn auch für den Intimbereich oder die Füsse benutzt wird», wird das Unternehmen zitiert. Grundsätzlich würden sich die Kunden an die Hausordnung halten. «Aber ab und zu kommt es vor, dass unsere Mitarbeitenden informiert werden, dass der Föhn nicht nur für Kopfhaare eingesetzt wird», heisst es bei der Genossenschaft Migros Luzern. Für diejenigen, die sich wegen IntimFöhnern ekeln, gibts einen Trost: Medizinisch ist das kein Problem, wie Infektiologe Marco Rossi vom Luzerner Kantonsspital bestätigt. «Es werden keine Bakterien übertragen», erklärt er.