«Reduziertes Pensum, reduzierte Leistung g» Ja, das kommt in der Praxis vor. Ich beobachte das bei Führungspersonen oder Angestellten mit projektbezogenen Arbeiten. Ein gewisses Missbrauchspotenzial ist vorhanden.
Herr Rudolph, reduziertes Pensum, gleich viel Arbeit: Kennen Sie das? Wie kann man sich wehren?
Teilzeitler können sich auf ihren Arbeitsvertrag berufen. Wenn eine Reduktion des Pensums vertraglich abgemacht ist, ist auch nur noch eine reduzierte Arbeitsleistung geschuldet.
Was ist, wenn trotzdem gleich viel Arbeit wie bei einem 100-ProzentPensum auf dem Pult landet?
Wer länger arbeitet als vertraglich vereinbart, macht Überstunden. Und diese müssen bezahlt werden. Am besten wird das Pflichtenheft gemeinsam mit dem Vorgesetzten neu definiert und auch festgehalten, dass Überstunden die Ausnahme bleiben sollen.
Roger Rudolph ist Professor an der Universität Zürich und Experte für Arbeitsrecht.