Autobahn ausreizen: Rechts bald freie Fahrt
BERN. Das Parlament will Rechtsvorbeifahren auf der Autobahn erlauben. Was heisst das nun? Und was halten Fahrlehrer davon?
Wenn Linksschleicher die Autobahnen verstopfen, dürfen Autofahrer in den meisten Fällen nicht rechts vorbeifahren. Das soll sich ändern: Der Bundesrat arbeitet nach einem Par- lamentsentscheid einen Gesetzesentwurf aus, der das Rechtsvorbeifahren legalisieren soll. Ein Fahrlehrer warnt jedoch: Die Neuregelung könnte zu mehr Unfällen führen.
Was ist der Unterschied zwischen Rechtsvorbeifahren und Rechtsüberholen? Was ist derzeit erlaubt?
Beim Überholen wird die Spur gewechselt, beim Vorbeifahren nicht. Beides ist derzeit grundsätzlich verboten. Fahrlehrer Daniel Frei sagt: «Bis heute gilt Rechtsvorbeifahren als Rechts überholen – und das wiederum wird als grobe Verkehrsregelverletzung geahndet.» Unter den Fahrern herrsche grosse Unsicherheit: «Viele meinen, sie überholen nicht, sondern fahren nur vorbei.»
Wann darf man ausnahmsweise rechts vorbeifahren?
Auf dem Beschleunigungsund dem Verzögerungsstreifen (Ausfahrt) sowie bei Spuren mit unterschiedlichen Wegweiserzielen. Gemäss Bundesgerichtsurteil darf zudem bei «beidseitig dichtem Kolonnenverkehr» rechts vorbeigefahren werden. Künftig soll Rechtsvorbeifahren generell erlaubt sein.
Was halten Fahrlehrer von einer generellen Zulassung des Rechtsvorbeifahrens?
«Vor allem im dichten Verkehr wird der Verkehrsfluss gefördert», sagt Frei. Laut Fahrlehrer Beat Schwendimann sind aber auch die Gefahren nicht zu unterschätzen: «Die Leute sind es gewohnt, dass auf der Autobahn niemand von rechts kommt. In der Umstellungsphase kann es daher zu mehr Unfällen kommen.» Die Verkehrsteilnehmer müssten entsprechend mehr Vorsicht wal ten lassen.
Wie sieht die Gesetzeslage im Ausland aus?
Auch in Deutschland ist Rechtsvorbeifahren grundsätzlich verboten – ausser im Kolonnenverkehr. Die USA mit ihren mehrspurigen Strassen kennen unter der Devise «hold the line» – Spur halten, rechts vorbeifahren – eine ähnliche Praxis, wie sie künftig in der Schweiz vorgesehen ist.
Wie geht es jetzt weiter?
Der Bundesrat arbeitet nun eine Gesetzesvorlage aus. FDPNationalrat und Motionär Thierry Burkhart geht davon aus, dass das neue Gesetz frühestens Anfang 2019 in Kraft tritt.