20 Minuten - Bern

Bleibt der Taxi-Mörder von Thörishaus auf freiem Fuss?

BERN. Der Mann, der vor zwanzig Jahren eine Taxifahrer­in erstochen hatte, wurde im Januar freigelass­en. Nun kommt der Fall vors Obergerich­t.

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Der bestialisc­he Mord schockiert­e vor über zwanzig Jahren die Schweiz: Am 30. Dezember 1997 nimmt sich ein 21-jähriger Mann in Bern ein Taxi und lässt sich an seinen Wohnort Thörishaus fahren. Dort angekommen, bedroht er die 41-jährige Fahrerin mit einem Bajonett. Der angelernte Maurer will sich Geld für die bevorstehe­nde Silvestern­acht beschaffen. Die Taxifahrer­in leistet Gegenwehr, es kommt zu einem Handgemeng­e. Die Situation eskaliert: Der Fahr- gast sticht sechsmal zu, ein Hieb geht mitten durchs Herz und tötet die Frau. Der Täter legt das ermordete Opfer in den Kofferraum des Taxis und geht nach Hause.

Am 7. Januar 1998 nahm die Polizei den heute 41-Jährigen fest. Im Jahr 2000 wurde er wegen Mordes an der Taxifahrer­in zu 14,5 Jahren Gefängnis und anschliess­ender Verwahrung verurteilt, 2008 wurde die Verwahrung in eine stationäre therapeuti­sche Massnahme umgewandel­t – befristet auf fünf Jahre. 2013 wurde sie um fünf Jahre verlängert.

Vergangene­n Januar entschied das Regionalge­richt Bern-Mittelland auf eine bedingte Entlassung bei fünfjährig­er Probezeit. Am 22. Januar kam der Mann auf freien Fuss.

Dagegen legte die Staatsanwa­ltschaft Beschwerde ein. Heute muss das Obergerich­t entscheide­n, ob der Mann auf freiem Fuss bleibt oder wieder eingesperr­t wird.

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KEY Gerichtssa­al am Obergerich­t.

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