Bleibt der Taxi-Mörder von Thörishaus auf freiem Fuss?
BERN. Der Mann, der vor zwanzig Jahren eine Taxifahrerin erstochen hatte, wurde im Januar freigelassen. Nun kommt der Fall vors Obergericht.
Der bestialische Mord schockierte vor über zwanzig Jahren die Schweiz: Am 30. Dezember 1997 nimmt sich ein 21-jähriger Mann in Bern ein Taxi und lässt sich an seinen Wohnort Thörishaus fahren. Dort angekommen, bedroht er die 41-jährige Fahrerin mit einem Bajonett. Der angelernte Maurer will sich Geld für die bevorstehende Silvesternacht beschaffen. Die Taxifahrerin leistet Gegenwehr, es kommt zu einem Handgemenge. Die Situation eskaliert: Der Fahr- gast sticht sechsmal zu, ein Hieb geht mitten durchs Herz und tötet die Frau. Der Täter legt das ermordete Opfer in den Kofferraum des Taxis und geht nach Hause.
Am 7. Januar 1998 nahm die Polizei den heute 41-Jährigen fest. Im Jahr 2000 wurde er wegen Mordes an der Taxifahrerin zu 14,5 Jahren Gefängnis und anschliessender Verwahrung verurteilt, 2008 wurde die Verwahrung in eine stationäre therapeutische Massnahme umgewandelt – befristet auf fünf Jahre. 2013 wurde sie um fünf Jahre verlängert.
Vergangenen Januar entschied das Regionalgericht Bern-Mittelland auf eine bedingte Entlassung bei fünfjähriger Probezeit. Am 22. Januar kam der Mann auf freien Fuss.
Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein. Heute muss das Obergericht entscheiden, ob der Mann auf freiem Fuss bleibt oder wieder eingesperrt wird.