20 Minuten - Bern

«Eine Bündner Spezialitä­t, die den Polizisten nützt»

CHUR. Die Kantonspol­izei Graubünden büsst Überholend­e mit einer kaum bekannten Regel. Sie verteidigt ihr Vorgehen.

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Ein 20-Minuten-Leser nutzte eine 300 Meter lange Strecke auf der Hauptstras­se zwischen Klosters und Davos, um zu überholen. Die Folge: eine Busse von 2500 Franken inklusive Gebühren. Zudem musste er den Fahrauswei­s drei Monate abgeben. Er war nicht zu schnell gefahren, sondern hatte die wenig bekannte 2x2-SekundenRe­gel nicht beachtet: Fahrer, die überholen, müssen sicherstel­len, dass sie mindestens zwei Sekunden lang wieder auf ihrer Seite fahren, bevor sie ein ent- gegenkomme­ndes Auto kreuzen (siehe unten). «Mit einem Überholver­bot wäre dem Genüge getan. Dann fehlte aber Geld in der Bussenkass­e», so der Leser. Die Regel sei eine «Bündner Spezialitä­t» und nütze auch den Polizisten, die so das Bussensoll erreichen könnten.

Mehrere angefragte Polizeikor­ps teilten mit, nichts von der Regel zu wissen. Ebenfalls an- gewendet wird sie aber von der Tessiner Polizei. Die Kapo Graubünden verteidigt ihr Vorgehen. Sprecher Roman Rüegg: «Bei dieser Strecke handelt es sich um einen kurvenreic­hen Ausserorts­abschnitt.» Es handle sich «unbestritt­en um eine Strecke, bei der Überholman­över zu gefährlich­en Situatione­n führen können». Die Anwendung der Regel entspreche der geltenden Rechtsprec­hung. «Der Vorwurf, dass sie mit einem Bussensoll zu tun haben soll, entbehrt jeglicher Grundlage.» Sie werde auch von Juristen und Staatsanwä­lten angewendet. Grundsätzl­ich sei Überholen nur dann gestattet, wenn der nötige Raum übersichtl­ich und frei sei und der Gegenverke­hr nicht behindert werde.

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ISTOCK Kennen Sie die 2x2-Sekunden-Regel beim Überholen?

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