Töfffahrer gab als Grund für Raserei Darmkolik an
FREIBURG. Mit 164 km/ h wurde ein Töfffahrer im Kanton Freiburg geblitzt. Der Mann stand nun vor Gericht. Seine Erklärung war ungewöhnlich.
700 Franken Busse plus eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen, weil einer dringend mal musste? Das Freiburger Kantonsgericht beschäftigte sich jüngst mit einem besonders absurden Fall. Ein Motorradfahrer fuhr mit 164 km/h auf der Autobahn bei Bösingen in Richtung Bern – er habe in Windeseile die nächstgelegene Toilette aufsuchen wollen.
So akzeptierte er den zuge- stellten Strafbefehl der Staatsanwaltschaft nicht und legte Berufung ein. Er wollte noch vor dem Richter sein Rasen erklären. Wie das «Thuner Tagblatt» berichtet, gab der Angeklagte zu seiner Verteidigung an, er habe eine Darmkolik erlitten und sich wegen der Schmerzen beeilen müssen. Er gesteht, «etwas Gas» gegeben, aber niemandem dabei geschadet zu haben.
Auch liefert er gleich Beweise mit: Auf dem Radarfoto sei er etwas gekrümmt gesessen, was seine missliche und äusserst schmerzliche Situation unterstreiche. Zudem beruft er sich auf eine gewisse Schuldunfähigkeit: Durch die Schmerzen sei sein Bewusst- sein beeinträchtigt gewesen.
Doch das Foto des Blitzkastens, das ihn eigentlich entlasten sollte, machte seine Lage noch schwieriger. Laut dem Richter bringt das Radarfoto eine ausschlaggebende Tatsache ans Licht. Und zwar, dass er mit einer Geschwindigkeit von 150 km/h bereits die Raststätte Fillistorf passiert hatte, ohne dort für einen WC-Stopp haltgemacht zu haben. Seine Aussage über angebliche Koliken sei somit unglaubwürdig und eine reine Schutzbehauptung, schlussfolgert der Richter.
Das Kantonsgericht bestätigte die Verurteilungen wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln.