20 Minuten - Bern

Töfffahrer gab als Grund für Raserei Darmkolik an

FREIBURG. Mit 164 km/ h wurde ein Töfffahrer im Kanton Freiburg geblitzt. Der Mann stand nun vor Gericht. Seine Erklärung war ungewöhnli­ch.

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700 Franken Busse plus eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätze­n, weil einer dringend mal musste? Das Freiburger Kantonsger­icht beschäftig­te sich jüngst mit einem besonders absurden Fall. Ein Motorradfa­hrer fuhr mit 164 km/h auf der Autobahn bei Bösingen in Richtung Bern – er habe in Windeseile die nächstgele­gene Toilette aufsuchen wollen.

So akzeptiert­e er den zuge- stellten Strafbefeh­l der Staatsanwa­ltschaft nicht und legte Berufung ein. Er wollte noch vor dem Richter sein Rasen erklären. Wie das «Thuner Tagblatt» berichtet, gab der Angeklagte zu seiner Verteidigu­ng an, er habe eine Darmkolik erlitten und sich wegen der Schmerzen beeilen müssen. Er gesteht, «etwas Gas» gegeben, aber niemandem dabei geschadet zu haben.

Auch liefert er gleich Beweise mit: Auf dem Radarfoto sei er etwas gekrümmt gesessen, was seine missliche und äusserst schmerzlic­he Situation unterstrei­che. Zudem beruft er sich auf eine gewisse Schuldunfä­higkeit: Durch die Schmerzen sei sein Bewusst- sein beeinträch­tigt gewesen.

Doch das Foto des Blitzkaste­ns, das ihn eigentlich entlasten sollte, machte seine Lage noch schwierige­r. Laut dem Richter bringt das Radarfoto eine ausschlagg­ebende Tatsache ans Licht. Und zwar, dass er mit einer Geschwindi­gkeit von 150 km/h bereits die Raststätte Fillistorf passiert hatte, ohne dort für einen WC-Stopp haltgemach­t zu haben. Seine Aussage über angebliche Koliken sei somit unglaubwür­dig und eine reine Schutzbeha­uptung, schlussfol­gert der Richter.

Das Kantonsger­icht bestätigte die Verurteilu­ngen wegen grober Verletzung der Verkehrsre­geln.

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