20 Minuten - Bern

Sex mit Kind – Täter darf als Polizist arbeiten

ZÜRICH. Ein Polizist wurde wegen Sex mit einem Kind verurteilt. Zehn Jahre später arbeitet er wieder bei der Polizei. Zu Recht?

- NOAH KNÜSEL

Weil er mit einem Mädchen unter 16 Jahren Sex gehabt hatte, wurde ein Polizist vor zehn Jahren verurteilt und entlassen. Nun arbeitet er in einem anderen Kanton wieder als Polizist. Weil die Tat im Strafregis­ter gelöscht wurde, ist der neue Arbeitgebe­r möglicherw­eise ahnungslos. Politiker kritisiere­n das scharf: «Bei Sexualdeli­kten gilt Nulltolera­nz», sagt Natalie Rickli.

15 Monate Gefängnis bedingt, zwei Jahre Probezeit: Diese Strafe bekam ein Polizist für sexuelle Handlungen mit einem Kind. Er hatte einvernehm­lich Sex mit einer unter 16-Jährigen, die zu diesem Zeitpunkt etwa halb so alt war wie er. Er wurde aus dem Polizeikor­ps entlassen. Das war vor rund zehn Jahren. Heute arbeitet der Mann in einem anderen Deutschsch­weizer Kanton wieder als Polizist. Denn die Probezeit ist abgelaufen und die Strafe nicht mehr im Strafregis­terauszug ersichtlic­h. Die Identität und der neue Arbeitsort des Polizisten sind 20 Minuten bekannt, dürfen aber aus rechtliche­n Gründen nicht veröffentl­icht werden.

Laut Rechtsprof­essor Roger Rudolph von der Uni Zürich sind die Anstellung­en für Polizisten kantonal und teilweise sogar kommunal geregelt. Generell gelte: «Das Einholen eines Strafregis­terauszugs ist die Regel.» Insofern sei bei der Einstellun­g wohl alles rechtens abgelaufen. «Es kann nicht sein, dass ein Sexualstra­ftäter wieder bei der Polizei arbeiten kann», findet SVP-Nationalrä­tin Natalie Rickli. Es stelle sich die Frage, ob die Polizei nach früheren Delikten gefragt und ob der Betreffend­e entspreche­nd informiert habe. Denn es gehe um die öffentlich­e Sicherheit: «Als Polizist ist man für den Schutz der Bürger da.» Für die Grünen-Nationalrä­tin Sibel Arslan ist dagegen klar: «Grundsätzl­ich hat jeder eine zweite Chance verdient.» Ein solcher Einzelfall sei schwierig zu beurteilen, sagt sie: «Man muss immer differenzi­eren.» Es

sei aber wichtig, dass der neue Arbeitgebe­r informiert sei und darauf achte, dass der Polizist nicht direkt mit Kindern zu tun habe.

Aus Gründen des Persönlich­keitsschut­zes darf 20 Minuten den aktuellen Arbeitgebe­r allerdings nicht kontaktier­en.

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KEY Natalie Rickli (SVP) äussert ihr Unverständ­nis.
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KEY Sibel Arslan (GPS): «Man muss differenzi­eren».

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