20 Minuten - Bern

Geisel zu Oralsex gezwungen: Täter will bessere Verteidigu­ng

BERN. Ein Mann, der 2016 in Thun Geiseln nahm, Oralsex erzwang und eine Bijouterie ausraubte, will eine bessere Pflichtver­teidigung. Der Fall geht zurück an die Berner Justiz.

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Der Italiener wurde im Juni vom Regionalge­richt Oberland zu einer Freiheitss­trafe von sieben Jahren verurteilt. Er hatte 2016 in Thun die Filialleit­erin einer Boutique, ihren Mann und die Tochter mithilfe einer täuschend echten Spielzeugw­affe als Geiseln genommen und Zugang zu ihrer Wohnung erzwungen. Dort fesselte der damals 72-Jährige alle, verabreich­te den Opfern Betäubungs­mittel und zwang die Tochter zu Oralsex. Danach stahl er Wertsachen für 70000 Franken. Schliessli­ch zwang er die Familie, ihm Zutritt zur Bijouterie zu verschaffe­n, wo er weitere Preziosen erbeutete. Seinen Opfern hatte er angebliche­n Sprengstof­f auf den Rücken geklebt und drohte, diesen zu zünden, wenn sie nicht gehorchten. Nach seiner Flucht wurde er später in Spanien gefasst. Gegen das erste Urteil legte er Berufung ein. Weil diese aber zwei Wochen nach der Frist erfolgte, ging das Obergerich­t nicht darauf ein.

Jetzt musste sich das Bundesgeri­cht mit dem Fall befassen. Er sei von seiner amtlichen Verteidige­rin nur unzureiche­nd vertreten worden, klagte der Mann: «Ihr Verhalten ist unverständ­lich, und man versteht nicht, was sie sagt und tut», so der Räuber. Die Anwältin ihrerseits gab an, jede Zusammenar­beit mit dem Mann sei unmöglich geworden. Die Lausanner Richter befanden nun, die Berner Justiz hätte prüfen müssen, ob allenfalls eine Pflichtwid­rigkeit vorliegt, und wiesen den Fall zur Neubeurtei­lung zurück.

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Tatort Thuner Bälliz-Quartier: Hier erlebten die Opfer des Täters schrecklic­he Momente.

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