Geisel zu Oralsex gezwungen: Täter will bessere Verteidigung
BERN. Ein Mann, der 2016 in Thun Geiseln nahm, Oralsex erzwang und eine Bijouterie ausraubte, will eine bessere Pflichtverteidigung. Der Fall geht zurück an die Berner Justiz.
Der Italiener wurde im Juni vom Regionalgericht Oberland zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Er hatte 2016 in Thun die Filialleiterin einer Boutique, ihren Mann und die Tochter mithilfe einer täuschend echten Spielzeugwaffe als Geiseln genommen und Zugang zu ihrer Wohnung erzwungen. Dort fesselte der damals 72-Jährige alle, verabreichte den Opfern Betäubungsmittel und zwang die Tochter zu Oralsex. Danach stahl er Wertsachen für 70000 Franken. Schliesslich zwang er die Familie, ihm Zutritt zur Bijouterie zu verschaffen, wo er weitere Preziosen erbeutete. Seinen Opfern hatte er angeblichen Sprengstoff auf den Rücken geklebt und drohte, diesen zu zünden, wenn sie nicht gehorchten. Nach seiner Flucht wurde er später in Spanien gefasst. Gegen das erste Urteil legte er Berufung ein. Weil diese aber zwei Wochen nach der Frist erfolgte, ging das Obergericht nicht darauf ein.
Jetzt musste sich das Bundesgericht mit dem Fall befassen. Er sei von seiner amtlichen Verteidigerin nur unzureichend vertreten worden, klagte der Mann: «Ihr Verhalten ist unverständlich, und man versteht nicht, was sie sagt und tut», so der Räuber. Die Anwältin ihrerseits gab an, jede Zusammenarbeit mit dem Mann sei unmöglich geworden. Die Lausanner Richter befanden nun, die Berner Justiz hätte prüfen müssen, ob allenfalls eine Pflichtwidrigkeit vorliegt, und wiesen den Fall zur Neubeurteilung zurück.