20 Minuten - Bern

Mord mit Dienstpist­ole: Nun soll der Bund zahlen

SCHAFHAUSE­N. Ein ExArmeeang­ehöriger hat 2011 im Emmental einen Polizisten erschossen. Nun soll der Bund für die Tat finanziell aufkommen.

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Ein wegen einer schweren Persönlich­keitsstöru­ng für dienstunta­uglich erklärter Mann erschoss 2011 einen Polizisten mit einer Armeepisto­le. Einem anderen Polizisten schoss er mit der Pistole 75 zudem in den Arm. Die Waffe hätte der Mann zum Tatzeitpun­kt aber gar nicht mehr besitzen dürfen. Doch die Armee hatte es unterlasse­n, die Waffe zurückzuho­len. Zwei Sozialvers­icherungen, die seit dem Tod des Polizisten Renten an die Hinterblie­benen auszahlen, hatten deshalb beim Eidgenössi­schen Finanzdepa­rtement (EFD) eine Klage eingereich­t. Sie wol- len die von ihnen bezahlten und noch geschuldet­en Beträge vom Bund erstattet haben. Ihr Begehren begründen sie mit dem Versäumnis der Schweizer Armee.

Das Bundesverw­altungsger­icht hat im gestern veröffentl­ichten Entscheid festgehalt­en, dass das Verhalten der Armee widerrecht­lich gewesen sei. Sie habe ihre Handlungsp­flichten vernachläs­sigt. Das Bundesverw­altungsger­icht hat den Fall deswegen ans EFD zurückgewi­esen. Dort muss der Fall aufgearbei­tet werden. Ebenso muss es über die Höhe des Schadens für die Versicheru­ngen befinden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig; es kann ans Bundesgeri­cht weitergezo­gen werden. Die Armee hat nach dem tragischen Vorfall bereits reagiert. Die Militärpol­izei geht in solchen Fällen nun persönlich vorbei, um der Person die Waffe selber abzunehmen.

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Vor diesem Haus wurde der Polizist am 24. Mai 2011 mit einer Armeepisto­le erschossen.
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