Mord mit Dienstpistole: Nun soll der Bund zahlen
SCHAFHAUSEN. Ein ExArmeeangehöriger hat 2011 im Emmental einen Polizisten erschossen. Nun soll der Bund für die Tat finanziell aufkommen.
Ein wegen einer schweren Persönlichkeitsstörung für dienstuntauglich erklärter Mann erschoss 2011 einen Polizisten mit einer Armeepistole. Einem anderen Polizisten schoss er mit der Pistole 75 zudem in den Arm. Die Waffe hätte der Mann zum Tatzeitpunkt aber gar nicht mehr besitzen dürfen. Doch die Armee hatte es unterlassen, die Waffe zurückzuholen. Zwei Sozialversicherungen, die seit dem Tod des Polizisten Renten an die Hinterbliebenen auszahlen, hatten deshalb beim Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) eine Klage eingereicht. Sie wol- len die von ihnen bezahlten und noch geschuldeten Beträge vom Bund erstattet haben. Ihr Begehren begründen sie mit dem Versäumnis der Schweizer Armee.
Das Bundesverwaltungsgericht hat im gestern veröffentlichten Entscheid festgehalten, dass das Verhalten der Armee widerrechtlich gewesen sei. Sie habe ihre Handlungspflichten vernachlässigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Fall deswegen ans EFD zurückgewiesen. Dort muss der Fall aufgearbeitet werden. Ebenso muss es über die Höhe des Schadens für die Versicherungen befinden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Die Armee hat nach dem tragischen Vorfall bereits reagiert. Die Militärpolizei geht in solchen Fällen nun persönlich vorbei, um der Person die Waffe selber abzunehmen.