166 km/h mit Pixeln gemessen – 75000 Franken Geldstrafe
ZÜRICH. Ein Mann ist auf der A3 mit 166 km/ h erwischt worden. Wie es zur Geldstrafe kam, war aber strittig.
Mit einem Ferrari war der Verwaltungsratspräsident eines Finanzdienstleisters im Februar 2017 um etwa 23.30 Uhr auf der A3 nach Hause geflitzt. Die Polizei hatte ihn dabei erwischt und gefilmt. Laut Anklageschrift fuhr er während eines Überholmanövers rund zehn Sekunden lang 166 km/h statt der erlaubten 120. Es kam zum Verfahren wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln.
Das Obergericht Zürich sprach den Beschuldigten im Januar 2019 schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 75000 Fr. sowie einer Busse von 3000 Fr. Das Urteil liegt 20 Minuten vor. Die Geldstrafe ist so hoch, weil der Beschuldigte laut dem Urteil monatlich netto über 48000 Franken verdient.
Strittig war vor Obergericht besonders das Verfahren zur Berechnung der Geschwindig keit: WeildieNachfahrmessung nicht vorschriftsgemäss durchgeführt worden war, stützte sich das Gericht auf ein Gutachten des Forensischen Instituts Zürich. Dieses wertete das Video der Nachfahrt mithilfe der Computersoftware Photo shop aus und bestimmte anhand der Pixel die Geschwindigkeit des Ferrari auf 166km/h. Die Verteidigung forderte erfolglos, dass trotz des Auffahrfehlers der Polizeipatrouille die Nachfahrmessung herangezogen werden solle. Dort
wurde mit einem Sicherheitsabzug von 10 Prozent eine Geschwindigkeit von 144 km/h gemessen. Das Obergericht entgegnete, dass es sich nicht ohne triftigen Grund über das Wissen von Experten hinwegsetzen könne.