20 Minuten - Bern

166 km/h mit Pixeln gemessen – 75000 Franken Geldstrafe

ZÜRICH. Ein Mann ist auf der A3 mit 166 km/ h erwischt worden. Wie es zur Geldstrafe kam, war aber strittig.

- THOMAS MATHIS

Mit einem Ferrari war der Verwaltung­sratspräsi­dent eines Finanzdien­stleisters im Februar 2017 um etwa 23.30 Uhr auf der A3 nach Hause geflitzt. Die Polizei hatte ihn dabei erwischt und gefilmt. Laut Anklagesch­rift fuhr er während eines Überholman­övers rund zehn Sekunden lang 166 km/h statt der erlaubten 120. Es kam zum Verfahren wegen grober Verletzung der Verkehrsre­geln.

Das Obergerich­t Zürich sprach den Beschuldig­ten im Januar 2019 schuldig und verurteilt­e ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 75000 Fr. sowie einer Busse von 3000 Fr. Das Urteil liegt 20 Minuten vor. Die Geldstrafe ist so hoch, weil der Beschuldig­te laut dem Urteil monatlich netto über 48000 Franken verdient.

Strittig war vor Obergerich­t besonders das Verfahren zur Berechnung der Geschwindi­g keit: WeildieNac­hfahrmessu­ng nicht vorschrift­sgemäss durchgefüh­rt worden war, stützte sich das Gericht auf ein Gutachten des Forensisch­en Instituts Zürich. Dieses wertete das Video der Nachfahrt mithilfe der Computerso­ftware Photo shop aus und bestimmte anhand der Pixel die Geschwindi­gkeit des Ferrari auf 166km/h. Die Verteidigu­ng forderte erfolglos, dass trotz des Auffahrfeh­lers der Polizeipat­rouille die Nachfahrme­ssung herangezog­en werden solle. Dort

wurde mit einem Sicherheit­sabzug von 10 Prozent eine Geschwindi­gkeit von 144 km/h gemessen. Das Obergerich­t entgegnete, dass es sich nicht ohne triftigen Grund über das Wissen von Experten hinwegsetz­en könne.

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OBERGERICH­T ZÜRICH Mit Photoshop und diesen Aufnahmen wurde die Geschwindi­gkeit des Ferrari bestimmt.

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