Dating-Sites drohen Kunden trotz Kündigung mit Betreibung
ZÜRICH. Die Partnersuche kann teuer werden: Viele Dating- Sites ignorieren Schweizer Recht und drohen mit Betreibung.
Mit der Online-Partnervermittlung in der Schweiz haben Firmen im letzten Jahr einen Umsatzrekord von 41 Mio. Franken erzielt. Laut einer Studie von Single-boersen-vergleich.ch generieren Anbieter wie Parship und Elitepartner, die zur deutschen Parship Elite Group gehören, besonders viel Umsatz. Sie jagen dem Geld regelrecht hinterher: So verlangt Parship 900 Franken von Leser Simon H.*, obwohl er sein Abo nach zwei Wochen gekündigt hat. Parship droht mit Betreibung.
Viele Plattformen bieten Abos über mehrere Monate, die sich lediglich auf Ende der Gesamtdauer kündigen lassen (siehe Tabelle). Die Rechtsgrundlage könnte den Anbietern jedoch fehlen. Gemäss Schweizer Obligationenrecht gilt bei der Partnerschaftsvermittlung ein fristloses Kündigungsrecht, das nicht mit einer Entschädigungspflicht verbunden sein darf. «Grundsätzlich muss bei einer Partnerschaftsvermittlung nur die Abo-Dauer bis zur Kündigung bezahlt werden, ohne die verbleibenden Monate», sagt Rechtsprofessor Harald Bärtschi von der ZHAW.
Viele Firmen hinter DatingDiensten stellen sich jedoch auf den Standpunkt, dass sie bloss Betreiber einer Plattform und nicht direkt Partnervermittler seien. Dadurch wäre das damit verbundene Kündigungsrecht beziehungsweise Entschädigungsverbot gar nicht erst anwendbar. Unter Juristen ist umstritten, ob die Bestimmungen zur Partnerschaftsvermittlung auch auf Dating-Plattformen Anwendung finden, wie Bärtschi sagt. Ein Gerichtsurteil dazu gibts in der Schweiz soweit bekannt nicht.