20 Minuten - Bern

Dating-Sites drohen Kunden trotz Kündigung mit Betreibung

ZÜRICH. Die Partnersuc­he kann teuer werden: Viele Dating- Sites ignorieren Schweizer Recht und drohen mit Betreibung.

- RAPHAEL KNECHT *Name der Redaktion bekannt

Mit der Online-Partnerver­mittlung in der Schweiz haben Firmen im letzten Jahr einen Umsatzreko­rd von 41 Mio. Franken erzielt. Laut einer Studie von Single-boersen-vergleich.ch generieren Anbieter wie Parship und Elitepartn­er, die zur deutschen Parship Elite Group gehören, besonders viel Umsatz. Sie jagen dem Geld regelrecht hinterher: So verlangt Parship 900 Franken von Leser Simon H.*, obwohl er sein Abo nach zwei Wochen gekündigt hat. Parship droht mit Betreibung.

Viele Plattforme­n bieten Abos über mehrere Monate, die sich lediglich auf Ende der Gesamtdaue­r kündigen lassen (siehe Tabelle). Die Rechtsgrun­dlage könnte den Anbietern jedoch fehlen. Gemäss Schweizer Obligation­enrecht gilt bei der Partnersch­aftsvermit­tlung ein fristloses Kündigungs­recht, das nicht mit einer Entschädig­ungspflich­t verbunden sein darf. «Grundsätzl­ich muss bei einer Partnersch­aftsvermit­tlung nur die Abo-Dauer bis zur Kündigung bezahlt werden, ohne die verbleiben­den Monate», sagt Rechtsprof­essor Harald Bärtschi von der ZHAW.

Viele Firmen hinter DatingDien­sten stellen sich jedoch auf den Standpunkt, dass sie bloss Betreiber einer Plattform und nicht direkt Partnerver­mittler seien. Dadurch wäre das damit verbundene Kündigungs­recht beziehungs­weise Entschädig­ungsverbot gar nicht erst anwendbar. Unter Juristen ist umstritten, ob die Bestimmung­en zur Partnersch­aftsvermit­tlung auch auf Dating-Plattforme­n Anwendung finden, wie Bärtschi sagt. Ein Gerichtsur­teil dazu gibts in der Schweiz soweit bekannt nicht.

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IMAGO Bei Partnerver­mittlung gilt fristloses Kündigungs­recht.

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