Rickli-Song: Urteil sorgt für Kritik
BERN. Das Bundesgericht entschied: Zwar sei der Rickli- Rap keine sexuelle Belästigung, doch muss sich das Obergericht erneut mit dem Song befassen.
«Natalie Rikkli»: So hiess eines der Lieder eines Albums, das fünf Berner Rapper im September 2014 im Internet veröffentlicht hatten. Der Songtext enthielt Schimpfworte und Äusserungen sexuellen Inhalts, die gegen die heutige Zürcher SVPRegierungsrätin Natalie Rickli gerichtet waren. Das Berner Obergericht verurteilte die fünf an dem Musikstück mitwirkenden Interpreten 2018 wegen Beschimpfung und übler Nachrede zu bedingten Geldstrafen.
Damit gab sich die Staatsanwaltschaft nicht zufrieden: In ihrer Beschwerde ans Bundesgericht beantragte sie, die Musiker zusätzlich der Verleumdung und der sexuellen Belästigung schuldig zu sprechen.
Nun hat das Bundesgericht die Beschwerde teilweise gutgeheissen. Das Urteil wird ans Obergericht zurückgewiesen. Dieses muss erneut prüfen, ob der Tatbestand der Verleumdung erfüllt ist. Der Freispruch vom Vorwurf der sexuellen Belästigung hingegen sei nicht zu beanstanden. Im vorliegenden Fall stelle der Song «inhaltlich zweifellos einen groben verbalen Angriff dar», räumen die Bundesrichter ein. Jedoch hätten sich die Interpreten nicht direkt an Natalie Rickli, sondern an ein dieser gegenüber kritisch eingestelltes Publikum gewandt.
Die Zürcher Regierungsrätin Natalie Rickli kommentiert das Urteil nicht. Ihr Sprecher Patrick Borer sagt: «Grundsätzlich hofft sie, dass die Musiker zur Einsicht kommen, dass es Grenzen gibt, und dass sie ihre Lehren daraus ziehen.» GLP-Politikerin Chantal Galladé findet klarere Worte: «Dieses Bundesgerichtsurteil ist ein Schlag ins Gesicht aller Frauen.»
Es sei unverständlich, dass «die üblen sexistischen Beleidigungen» keine sexuelle Belästigung sein sollen.