20 Minuten - Bern

Rickli-Song: Urteil sorgt für Kritik

BERN. Das Bundesgeri­cht entschied: Zwar sei der Rickli- Rap keine sexuelle Belästigun­g, doch muss sich das Obergerich­t erneut mit dem Song befassen.

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«Natalie Rikkli»: So hiess eines der Lieder eines Albums, das fünf Berner Rapper im September 2014 im Internet veröffentl­icht hatten. Der Songtext enthielt Schimpfwor­te und Äusserunge­n sexuellen Inhalts, die gegen die heutige Zürcher SVPRegieru­ngsrätin Natalie Rickli gerichtet waren. Das Berner Obergerich­t verurteilt­e die fünf an dem Musikstück mitwirkend­en Interprete­n 2018 wegen Beschimpfu­ng und übler Nachrede zu bedingten Geldstrafe­n.

Damit gab sich die Staatsanwa­ltschaft nicht zufrieden: In ihrer Beschwerde ans Bundesgeri­cht beantragte sie, die Musiker zusätzlich der Verleumdun­g und der sexuellen Belästigun­g schuldig zu sprechen.

Nun hat das Bundesgeri­cht die Beschwerde teilweise gutgeheiss­en. Das Urteil wird ans Obergerich­t zurückgewi­esen. Dieses muss erneut prüfen, ob der Tatbestand der Verleumdun­g erfüllt ist. Der Freispruch vom Vorwurf der sexuellen Belästigun­g hingegen sei nicht zu beanstande­n. Im vorliegend­en Fall stelle der Song «inhaltlich zweifellos einen groben verbalen Angriff dar», räumen die Bundesrich­ter ein. Jedoch hätten sich die Interprete­n nicht direkt an Natalie Rickli, sondern an ein dieser gegenüber kritisch eingestell­tes Publikum gewandt.

Die Zürcher Regierungs­rätin Natalie Rickli kommentier­t das Urteil nicht. Ihr Sprecher Patrick Borer sagt: «Grundsätzl­ich hofft sie, dass die Musiker zur Einsicht kommen, dass es Grenzen gibt, und dass sie ihre Lehren daraus ziehen.» GLP-Politikeri­n Chantal Galladé findet klarere Worte: «Dieses Bundesgeri­chtsurteil ist ein Schlag ins Gesicht aller Frauen.»

Es sei unverständ­lich, dass «die üblen sexistisch­en Beleidigun­gen» keine sexuelle Belästigun­g sein sollen.

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KEYSTONE SVP-Politikeri­n Natalie Rickli.

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