Hoffnung für Beizer – Sport schon ab Mai wieder möglich
BERN. Der Bundesrat hält an der Strategie fest, die Beschränkungen wegen des Virus schrittweise zu lockern. Nun wird klarer, wie es weitergehen soll.
■ Sport wieder möglich: Ab Anfang Mai sollen Sportaktivitäten ohne Körperkontakt wie Tennis oder Golf wieder stattfinden können, wie VBS-Chefin Viola Amherd gestern erklärte. Die grosse Bedeutung des Sports für die psychische und physische Gesundheit sei unbestritten. Bis Ende April will das VBS dem Bundesrat eine entsprechende Änderung der Covid-19Verordnung 2 beantragen.
■ Hoffnung für die Gastronomie: EDI-Vorsteher Alain Berset stellte auch beschränkte Lockerungen in der Gastronomie, im Tourismus und im Kulturbetrieb in Aussicht. Erste Entscheide sollen nächste Woche fallen. Konkrete Aussagen machte er aber nicht. Die Vielfalt etwa in der Gastronomie sei riesig. «Wir möchten eine Lockerung organisieren, die sich gesundheitspolitisch verantworten lässt», so Berset.
■ Rückzieher bei Sortiment: Das Sortiment in Lebensmittelläden bleibt nun doch eingeschränkt. Gewisse Güter des täglichen Bedarfs sollen verkauft werden dürfen, sofern sie sich auf der Verkaufsfläche der Lebensmittel befinden. «Wir haben festgestellt, dass das zu vielen Unsicherheiten geführt und viele Fragen aufgeworfen hat», so Alain Berset. Kritisiert worden war vor allem die Ungleichbehandlung von grossen Detailhändlern und Fachgeschäften. Die Beschränkung bleibt voraussichtlich bis zum 11. Mai in Kraft.
■ Hilfe für Start-ups: Auch Jungunternehmer sollen bald Corona-Notkredite erhalten. Bund und Kantone stellen Bürgschaften in Höhe von bis zu 154 Millionen Franken in Aussicht. Bisher hatten Startup-Unternehmen grosse Mühe, an Covid19-Kredite zu kommen, weil die Vergabepolitik von Hilfskrediten auf den Umsätzen sowie den Lohnsummen beruht.
■ Corona-Einsatz anrechnen: Soldaten, die im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie im Einsatz stehen, können sich nun doch mehr als einen Wiederholungskurs anrechnen lassen. Bisher hatte der Bundesrat lediglich die Anrechnung der Dauer eines ordentlichen WK von maximal 19 Tagen bewilligt.
■ Risiko in Schulen vertretbar: Am 11. Mai soll der Unterricht an obligatorischen Schulen wieder aufgenommen werden. Dieser Entscheid hatte zu einer Kontroverse über die Übertragung des Virus durch Kinder geführt. Daniel Koch vom BAG stellte aber gestern klar: «Die Kinder können zur Schule, ohne dass man Risiken eingeht.»