Junge IS-Rückkehrerin wehrt sich gegen Therapie
ZÜRICH. Heute kämpft die Winterthurerin, die ein Jahr in Syrien war, vor dem Zürcher Obergericht gegen ihr Urteil.
Im Dezember 2014 waren das damals 15-jährige Mädchen und sein ein Jahr älterer Bruder mit kosovarischen Wurzeln ins Gebiet des Islamischen Staates (IS) nach Syrien gereist, wo sie ein Jahr lang blieben. Der Bruder soll eine Koranschule besucht und die Logistik des IS unterstützt, die Schwester den Haushalt gemacht, kleine Kinder gehütet und etwas Englisch unterrichtet haben. Zudem standen beide in intensivem Kontakt mit IS-Sympathisanten und sollen versucht haben, Familie und Freunde aus der Schweiz zum Nachkommen zu überreden.
Die Eltern setzten alle Hebel in Bewegung, damit die Geschwister zurückkehrten. Die Mutter reiste ihnen sogar nach. Im Dezember 2015 waren die beiden Jugendlichen wieder in der Schweiz. Die Polizei nahm sie noch am Flughafen Zürich fest. Im Februar 2019 wurde das Mädchen vom Winterthurer Jugendgericht zu einer bedingten zehnmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, der Bruder erhielt einen Monat mehr. Vor Gericht und im gesamten Verfahren hatten die Geschwister fast jegliche Aussage verweigert.
Im Gegensatz zu ihrem Bruder, der die Strafe akzeptierte, erhob die Schwester Berufung ans Obergericht. Es geht um die angeordnete Gesprächstherapie. Das Mädchen soll sich in der einjährigen Bewährungszeit regelmässig mit dem Gewaltschutz der Kantonspolizei treffen. Der Prozess findet heute unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da die Beschuldigte zum Tatzeitpunkt minderjährig war. Akkreditierte Gerichtsberichterstatter sind teilweise zugelassen.
Während der Untersuchungszeit hatte das Mädchen bereits neun Monate im Gefängnis gesessen, der Bruder zehn Monate. Von der Ideologie losgesagt hat er sich anscheinend noch nicht: Die Bundesanwaltschaft hat inzwischen ein neues Strafverfahren gegen ihn eröffnet, erneut wegen Verstosses gegen das IS-Verbot.