10 Franken mehr wegen Replay?
Um das Replay-TV tobt ein Streit zwischen den TV-Verbreitern und den Sendern, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Durch das Wegspulen der Werbung würden ihnen Millionen an Einnahmen verloren gehen, monieren die Sender. Laut Insidern verlangt nun vor allem die SRG in den Tarifverhandlungen, dass Verbreiter wie Swisscom oder UPC deutlich mehr fürs Replay-TV an die Sender zahlen sollen. Gemäss den Modellrechnungen würde ein Abo mit einer Speicherdauer von sieben Tagen pro Monat 10.50 Franken mehr kosten. Ein Abo mit einer Speicherdauer von 30 Stunden würde 8 Franken teurer.
Im Dezember 2014 sollen das damals 15-jährige Mädchen und ihr ein Jahr älterer Bruder mit kosovarischen Wurzeln ins Gebiet des Islamischen Staates IS nach Syrien gereist sein. Beide sollen dort den IS unterstützt und versucht haben, weitere Personen aus der Schweiz für den IS anzuwerben. Vor Obergericht musste sich die junge Frau deswegen gestern erneut verantworten, nachdem sie im Februar 2019 vom Jugendgericht Winterthur wegen Verstosses gegen das IS-Verbot verurteilt worden war.
Der Verhandlung ist die Beschuldigte aber unentschuldigt ferngeblieben. Vor der Vorinstanz hatte sie bestritten, den IS unterstützt zu haben, sie habe nur humanitäre Hilfe leisten wollen. Laut dem Oberjugendanwalt ist der Anwalt der jungen Frau ans Obergericht gelangt, obwohl seine Mandantin das ablehne: «Ich möchte das Verfahren nicht weiterführen», habe sie vor der Berufungserklärung in einem Mail an den Verteidiger geschrieben. Sie wolle vor allem nicht mehr in die Medien kommen. Erst später, nach Ablauf der Berufungsfrist, habe sie die Berufung in einem Mail an den Verteidiger akzeptiert. «Mit der Berufung ans Obergericht hat der Verteidiger genau das Gegenteil erreicht, und der Fall der jungen Frau gelangt wieder in die Medien», sagte der Oberjugendanwalt. Deshalb soll das Obergericht auf einen Prozess verzichten. Der Anwalt der jungen Frau lehnte den Antrag ab. «Meine Mandantin war über das ganze Vorgehen von A bis Z informiert.»
Das Obergericht lehnte den Antrag nach kurzer Beratung ab. Die Frau habe immer wieder widersprüchliche Aussagen gemacht, aber es liege keine klare Willensäusserung gegen eine Weiterführung des Prozesses sowohl gegenüber dem Anwalt als auch gegenüber dem Gericht vor. Deshalb wird der Prozess fortgesetzt. Da die Beschuldigte nicht anwesend ist, wird die Verhandlung schriftlich weitergeführt.