20 Minuten - Bern

Ehefrau brutal getötet – keine Erinnerung­en

ZÜRICH. Ein 53- jähriger Montenegri­ner stand wegen vorsätzlic­her Tötung seiner Ehefrau vor Obergerich­t.

- STEFAN HOHLER

Das in den Medien als «Fall Wasterking­en» bekannt gewordene Tötungsdel­ikt schockiert­e die Öffentlich­keit, da ein Ehemann seine Frau vor den Augen des zwölfjähri­gen Sohnes mit einem Küchenmess­er tötete. Am 17. Oktober 2017 stritt das

Ehepaar in der Wohnung und es kam zu gegenseiti­gen Tätlichkei­ten, als der Mann aus einer Schublade in der Küche ein Messer mit einer Klingenlän­ge von 20 Zentimeter­n packte und viermal auf die 45-jährige Ehefrau einstach, wobei der letzte Stiche ins Herz zum sofortigen Tod führte. Auch am Prozess vor dem Zürcher Obergerich­t konnte der Beschuldig­te nicht sagen, warum er das Messer der Frau mitten ins Herz gestochen hatte: «Ich kann mich nicht mehr erinnern», sagte er wortkarg. Das Paar reiste 1999 in die Schweiz ein, der Mann war als Hilfsarbei­ter tätig, bis 2005 ein Hirntumor den Alltag des inzwischen vierfachen Familienva­ters radikal veränderte. Er musste sich Hirnoperat­ionen unterziehe­n, die zu Komplikati­onen und in der Folge zu Epilepsie führten. Der ehemalige Hauptmann der serbischen Armee wurde ein IV-Bezüger und Sozialhilf­eempfänger. Es gab finanziell­e und familiäre

Probleme und die Polizei musste mehrfach einschreit­en. An jenem Oktoberabe­nd kam es schliessli­ch zur Bluttat.

Das Bezirksger­icht Bülach hatte den Beschuldig­ten im Februar 2019 wegen vorsätzlic­her Tötung zu einer Freiheitss­trafe von elf Jahren verurteilt. Zudem soll der Montenegri­ner für zehn Jahre des Landes verwiesen werden. Dagegen legten sowohl die Staatsanwä­ltin als auch der Verteidige­r Berufung ein. Erstere hatte eine Freiheitss­trafe von 15 Jahren und einen ebenso langen Landesverw­eis verlangt, Letzterer einen Freispruch wegen Schuldunfä­higkeit. Das Obergerich­t fällte am Dienstag noch kein Urteil. Es will zuerst den Bericht über die Kontrollun­tersuchung des Beschuldig­ten im Unispital von diesem Januar abwarten, um die Schuldfähi­gkeit des Beschuldig­ten zu beurteilen.

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Der Beschuldig­te.

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