Ehefrau brutal getötet – keine Erinnerungen
ZÜRICH. Ein 53- jähriger Montenegriner stand wegen vorsätzlicher Tötung seiner Ehefrau vor Obergericht.
Das in den Medien als «Fall Wasterkingen» bekannt gewordene Tötungsdelikt schockierte die Öffentlichkeit, da ein Ehemann seine Frau vor den Augen des zwölfjährigen Sohnes mit einem Küchenmesser tötete. Am 17. Oktober 2017 stritt das
Ehepaar in der Wohnung und es kam zu gegenseitigen Tätlichkeiten, als der Mann aus einer Schublade in der Küche ein Messer mit einer Klingenlänge von 20 Zentimetern packte und viermal auf die 45-jährige Ehefrau einstach, wobei der letzte Stiche ins Herz zum sofortigen Tod führte. Auch am Prozess vor dem Zürcher Obergericht konnte der Beschuldigte nicht sagen, warum er das Messer der Frau mitten ins Herz gestochen hatte: «Ich kann mich nicht mehr erinnern», sagte er wortkarg. Das Paar reiste 1999 in die Schweiz ein, der Mann war als Hilfsarbeiter tätig, bis 2005 ein Hirntumor den Alltag des inzwischen vierfachen Familienvaters radikal veränderte. Er musste sich Hirnoperationen unterziehen, die zu Komplikationen und in der Folge zu Epilepsie führten. Der ehemalige Hauptmann der serbischen Armee wurde ein IV-Bezüger und Sozialhilfeempfänger. Es gab finanzielle und familiäre
Probleme und die Polizei musste mehrfach einschreiten. An jenem Oktoberabend kam es schliesslich zur Bluttat.
Das Bezirksgericht Bülach hatte den Beschuldigten im Februar 2019 wegen vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt. Zudem soll der Montenegriner für zehn Jahre des Landes verwiesen werden. Dagegen legten sowohl die Staatsanwältin als auch der Verteidiger Berufung ein. Erstere hatte eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren und einen ebenso langen Landesverweis verlangt, Letzterer einen Freispruch wegen Schuldunfähigkeit. Das Obergericht fällte am Dienstag noch kein Urteil. Es will zuerst den Bericht über die Kontrolluntersuchung des Beschuldigten im Unispital von diesem Januar abwarten, um die Schuldfähigkeit des Beschuldigten zu beurteilen.