Nach tödlichem Unfall von Zugchef: Laut Behörde bleibt Restrisiko
BERN. Der Schlussbericht zum tödlichen Arbeitsunfall in Baden im August 2019 zeigt: Nicht alle Probleme sind gelöst.
Die SBB hat die Empfehlungen der Behörden umgesetzt und den Abfahrtsprozess angepasst. Gemäss der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) besteht in einem Fall weiterhin ein «Sicherheitsdefizit». Die Sust sieht das Restrisiko in ihrem gestern veröffentlichen Schlussbericht in Bahnhöfen, bei denen die Abfahrtserlaubnis für Pendelzugskompositionen mit dem Einheitswagen IV noch mittels Abfertigungskasten erteilt wird. Die Sust empfiehlt der SBB zu prüfen, ob das Risiko für das Zugspersonal tragbar sei.
Die SBB beurteilte nach eigenen Angaben dieses Restrisiko bei der Einführung des neuen Abfertigungsprozesses, der ab Ende September 2019 angepasst wurde. Mit dem neuen Türblattkontrollschalter werde eine zusätzliche technische Sicherheitsbarriere eingebaut, damit die Türen beim Lokpersonal zuverlässig als «geschlossen» rückgemeldet würden, hält die SBB in einer Medienmitteilung fest. Sie weist zudem darauf hin, nach dem tödlichen Arbeitsunfall sei eine Reihe von neuen Massnahmen eingeleitet worden, um die Sicherheit für Mitarbeitende und Reisende weiter zu erhöhen. Man habe «umfassende Lehren» aus dem Unfall gezogen.
Beim Unfall in Baden am 4. August 2019 war um 0.10 Uhr der 54-jährige Zugchef des Interregio Basel–Zürich beim Abfahrtsprozess im Bahnhof während des Schliessens der Tür eingeklemmt und mitgeschleift worden. Er zog sich tödliche Verletzungen zu.