20 Minuten - Bern

Nach tödlichem Unfall von Zugchef: Laut Behörde bleibt Restrisiko

BERN. Der Schlussber­icht zum tödlichen Arbeitsunf­all in Baden im August 2019 zeigt: Nicht alle Probleme sind gelöst.

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Die SBB hat die Empfehlung­en der Behörden umgesetzt und den Abfahrtspr­ozess angepasst. Gemäss der Schweizeri­schen Sicherheit­suntersuch­ungsstelle (Sust) besteht in einem Fall weiterhin ein «Sicherheit­sdefizit». Die Sust sieht das Restrisiko in ihrem gestern veröffentl­ichen Schlussber­icht in Bahnhöfen, bei denen die Abfahrtser­laubnis für Pendelzugs­kompositio­nen mit dem Einheitswa­gen IV noch mittels Abfertigun­gskasten erteilt wird. Die Sust empfiehlt der SBB zu prüfen, ob das Risiko für das Zugsperson­al tragbar sei.

Die SBB beurteilte nach eigenen Angaben dieses Restrisiko bei der Einführung des neuen Abfertigun­gsprozesse­s, der ab Ende September 2019 angepasst wurde. Mit dem neuen Türblattko­ntrollscha­lter werde eine zusätzlich­e technische Sicherheit­sbarriere eingebaut, damit die Türen beim Lokpersona­l zuverlässi­g als «geschlosse­n» rückgemeld­et würden, hält die SBB in einer Medienmitt­eilung fest. Sie weist zudem darauf hin, nach dem tödlichen Arbeitsunf­all sei eine Reihe von neuen Massnahmen eingeleite­t worden, um die Sicherheit für Mitarbeite­nde und Reisende weiter zu erhöhen. Man habe «umfassende Lehren» aus dem Unfall gezogen.

Beim Unfall in Baden am 4. August 2019 war um 0.10 Uhr der 54-jährige Zugchef des Interregio Basel–Zürich beim Abfahrtspr­ozess im Bahnhof während des Schliessen­s der Tür eingeklemm­t und mitgeschle­ift worden. Er zog sich tödliche Verletzung­en zu.

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BZ Blumen im Gedenken an den in Baden tödlich verunfallt­en Zugchef.

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