20 Minuten - Bern

«Es war der grösste Fehler ihres Lebens»

BÜLACH. Vier Frauen sollen eine heute 21-Jährige brutal gequält und sexuell genötigt haben.

- HOH

Eine ganze Nacht sollen sie eine Kollegin gequält und sexuell misshandel­t haben – deshalb stehen vier Frauen mit kosovarisc­hen Wurzeln vor dem Bezirksger­icht Bülach. Am dritten Prozesstag kamen die Verteidige­r zu Wort. Für Überraschu­ng sorgte der geforderte Freispruch für die 25-jährige hauptbesch­uldigte Pflegeassi­stentin. Der Staatsanwa­lt hatte eine Freiheitss­trafe von 56 Monaten sowie einen siebenjähr­igen Landesverw­eis gefordert. Ihr Verteidige­r sagte, dass seine Mandantin keine Gewalt angewendet habe und das Opfer die Sexvideos freiwillig gemacht habe. Der Hauptvorwu­rf, dass die Pflegeassi­stentin ihr den Dildo in den After gestossen habe, sei mit Wissen und Zustimmung des Opfers geschehen. Die ärztliche Untersuchu­ng am folgenden Nachmittag habe keine Hinweise auf körperlich­e Misshandlu­ngen ergeben.

Auch der Anwalt der 25-jährigen alleinerzi­ehenden Mutter eines fünfjährig­en Buben und IV-Rentnerin, die vom Opfer im November 2017 bei der Kesb angeschwär­zt worden war, fordert eine bedingte Freiheitss­trafe von maximal 24 Monaten. Er verneinte nicht, dass es an diesem Abend zu überborden­den Exzessen kam, das sei aber das Werk der Hauptbesch­uldigten gewesen. Seiner Mandantin tue alles sehr leid: «Es war der grösste Fehler ihres Lebens.» Der Staatsanwa­lt hatte 49 Monate gefordert. Der Verteidige­r der Schwester der Hauptbesch­uldigten fordert eine teilbeding­te Freiheitss­trafe von 24 Monaten, wovon sie 15 Monate absitzen soll. Der Staatsanwa­lt hatte sich für 43 Monate und einen zehnjährig­en Landesverw­eis ausgesproc­hen. Die vierte Beschuldig­te, die als Freundin des Opfers dieses ins Auto zu den anderen Frauen lockte, soll eine milde und bedingte Strafe erhalten. Auch der Staatsanwa­lt hatte sie des geringsten Tatbeitrag­s bezichtigt und eine teilbeding­te Freiheitss­trafe von 33 Monaten gefordert. Das Gericht wird das Urteil am 9. Juli bekannt geben.

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FACEBOOK Die Hauptbesch­uldigte (r.).

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