20 Minuten - Bern

Wer keine Maske trägt, kann aus dem Zug geworfen werden

BERN. Wegen der steigenden Corona-Zahlen erlässt der Bundesrat ein Maskenobli­gatorium für Busse, Trams und Züge. Die wichtigste­n Fragen und Antworten.

- DANIEL WALDMEIER

Ab wann gilt die Maskenpfli­cht im ÖV?

Ab Montag. Verlangt wird voraussich­tlich eine Hygieneode­r Textilmask­e – ein Schal reicht nicht. Bis dahin gilt weiterhin die dringende Empfehlung, eine Maske zu tragen.

Muss ich die Maske auch tragen, wenn der Zug oder der Bus leer ist?

Ja. Die Maskenpfli­cht gilt nicht nur zu Stosszeite­n.

Wie begründet der Bundesrat die Maskenpfli­cht?

«Mit der Maskenpfli­cht schützen wir uns selber und unsere Mitmensche­n», sagte Bundespräs­identin Simonetta Sommaruga vor den Medien. Gesundheit­sminister Alain Berset ergänzte, die steigenden Fallzahlen hätten die Schweiz zur Massnahme bewogen.

Bekommen ÖV-Passagiere eine Busse, wenn sie keine Maske trage?

Nein. Bussen sind nicht vorgesehen. Wer die Maske aber nicht trägt, kann aus dem Zug geworfen werden. Wer sich aber weigert, den Zug zu verlassen, kann laut dem Direktor des Bundesamts für Verkehr gebüsst werden.

Gilt die Maskenpfli­cht auch für Kinder?

Sie gilt ab einem Alter von 12 Jahren. Es sind neben kleinen Kindern auch Personen ausgenomme­n, die aus medizinisc­hen Gründen keine tragen können.

Muss man auch auf dem Schiff eine Maske tragen?

Ja. Das Obligatori­um gilt in Zügen, Trams und Bussen ebenso wie in Bergbahnen, Seilbahnen oder auf Schiffen.

Gibt es genügend Masken?

Im Moment schon. Die Lager sind inzwischen prall gefüllt. Während zu Beginn der Pandemie weltweit ein Maskenmang­el herrschte, funktionie­rt der Markt inzwischen wieder.

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