Bund setzt 29 Länder auf Quarantäne-Liste
BERN. Ab Montag müssen alle Personen, die aus einem Corona- Risikogebiet in die Schweiz reisen, zehn Tage in Quarantäne. Dazu die wichtigsten Facts.
Welche Reisenden sind von der Quarantäne betroffen?
Alle Personen, die aus einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko einreisen, sind verpflichtet, sich sofort nach der Einreise unter Quarantäne zu stellen.
Nach welchen Kriterien wird die Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Risiko erstellt?
Ein erhöhtes Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus liegt vor, wenn es in einem
Land über die letzten 14 Tage mehr als 60 Infektionen pro 100 000 Einwohner gab oder die Risikolage nicht abgeschätzt werden kann.
Wie läuft die Einreise ab?
Im Flugzeug oder Reisecar wird darüber informiert, dass man sich in Quarantäne begeben muss. Zudem werden die Kontaktdaten erhoben, um eine Rückverfolgbarkeit gewährleisten zu können. Diese Informationen können auch zur Überprüfung der Einhaltung der Quarantäne verwendet werden.
Wer überwacht die Einhaltung der Quarantänepflicht?
Zu Beginn der Quarantäne muss jede Person innert zwei
Tagen der zuständigen kantonalen Behörde die Einreise melden und die Anweisungen dieser Behörde befolgen.
Gibt es bei Missachtung der Quarantäne Sanktionen?
Wer sich einer Quarantäne entzieht, kann gemäss Epidemiengesetz mit einer Busse von bis zu 10 000 Fr. bestraft werden, bei Fahrlässigkeit mit bis zu 5000 Franken.
Darf man während der Quarantänezeit ab und zu hinausgehen?
Nein. Zweck der Quarantäne ist es, die Übertragungskette zu unterbrechen. Der physische Kontakt mit anderen muss vermieden werden.