Vater drohte schon im Herbst, seine Kinder und sich zu töten
ESCHENZ TG. Das Tötungsdelikt in Eschenz vom vergangenen Sonntag hat eine Vorgeschichte im Kanton Schaffhausen. Der Mann war den Behörden bekannt.
Wie das für die Justiz zuständige Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Schaffhausen gestern mitteilte, hat das Tötungsdelikt von Eschenz eine Vorgeschichte im Kanton Schaffhausen. Im Herbst 2019 gab es gegen den 38jährigen Mann wegen häuslicher Gewalt ein Verfahren. Bis Ende Oktober 2019 wohnte er in Schaffhausen, genauso wie seine Ehefrau und die Kinder. Am 22. Oktober habe sich die Frau an die Stadtpolizei Stein am Rhein gewandt. Sie gab an, ihr Mann drohe mit Suizid. Konkret soll er ein Messer in der Hand gehabt und damit gedroht haben, sich und die Kinder zu töten. Das hatte eine polizeiliche Wegweisung zur Folge. Gleichzeitig wurde der Mann durch die psychiatrischen Dienste der Spitäler Schaffhausen im Rahmen einer fürsorgerischen Unterbringung psychiatrisch abgeklärt. Dabei ergaben sich keine Anzeichen einer Selbst oder Fremdgefährdung, weshalb die fürsorgerische Unterbringung aufgehoben werden musste. Im April 2020 wurde er mittels Strafbefehl wegen mehrfacher Drohung, Beschimpfung, mehrfacher Sachbeschädigung und Tätlichkeiten zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Der Vater akzeptierte die Strafe. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.
Zwischen November 2019 und Januar 2020 lief ein ordentliches Eheschutzverfahren am Kantonsgericht Schaffhausen mit einer Vereinbarung der Eltern über das Getrenntleben und die Kinderbetreuung. Auch im Zusammenhang mit diesem Verfahren seien keine Anzeichen von Selbst oder Fremdgefährdung vorgelegen. Der Schaffhauser Justizdirektor Ernst Landolt meint: «Die Tat war nicht vorhersehbar. Die Behörden hatten keine Anzeichen für diese Tragödie.»