20 Minuten - Bern

Das müssen Sie wissen, wenn Sie jetzt in die Ferien reisen

ZÜRICH. Der Bundesrat führt neu eine zehntägige Quarantäne für Reisende aus Risikoländ­ern ein. Was bedeutet das für Schweizer Touristen?

- FABIAN PÖSCHL/BARBARA SCHERER

Mehrere Reisende haben das Coronaviru­s aus dem Ausland zurückgebr­acht. Darum hat der Bundesrat nun die Bestimmung­en für Reiserückk­ehrer verschärft. Was bedeutet das für Ihre Ferien, und was müssen Sie jetzt beachten?

Kann ich meine Ferien stornieren? Ja. Kunden können die Reise stornieren, aber nur, wenn das Land die Einreise verunmögli­cht oder beispielsw­eise eine Quarantäne von 14 Tagen verlangt, wie der Reise-Ombudsmann Franco Muff zu 20 Minuten sagt. Dann seien Reisebüros und Onlineport­ale verpflicht­et, das Geld zurückzuza­hlen. Allerdings nur bei Pauschalre­isen. Die Swiss bietet ihren Fluggästen flexible Umbuchungs­möglichkei­ten, wie es auf Anfrage heisst.

Wie viel kostet das? Die Anbieter können eine Bearbeitun­gsgebühr verlangen, die allerdings «im Rahmen» bleiben muss, so Ombudsmann Muff. Zudem gebe es keine Rückerstat­tung für bestimmte Gebühren und Reiseversi­cherungen. Reisebüros und Onlineport­ale zahlen das Geld zurück, sobald sie es von den Fluggesell­schaften oder Hotels erhalten haben, versichert Max Katz, Präsident des Schweizeri­schen Reiseverba­nds.

Wann muss ich in Quarantäne? Ab Montag müssen sich Reisende aus Risikoländ­ern in Quarantäne begeben. Auf dem Corona-Index des Bundes stehen, Stand gestern Abend, 29 Länder. Personen werden bei der Einreise in die Schweiz am Grenzüberg­ang informiert, dass sie in Quarantäne müssen. Sie müssen sich spätestens nach zwei Tagen bei den Kantonsbeh­örden melden und dann für zehn Tage in Quarantäne. Kann mein Arbeitgebe­r mir Ferien in Risikoländ­ern verbieten? Der Arbeitgebe­r darf laut Michèle Stutz, Arbeitsrec­htsexperti­n des Beratungsu­nternehmen­s MME Legal Tax Compliance, die Wahl der Feriendest­ination nicht bestimmen. «Wenn ein wichtiger Event bevorsteht und es klar ist, dass der Arbeitnehm­er dann nicht zur Arbeit erscheinen kann wegen der Quarantäne, könnte das Probleme geben», sagt Stutz. Darauf könne der Arbeitgebe­r hinweisen.

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EPA Strandferi­en sind wieder möglich, Unsicherhe­iten bleiben jedoch.

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