Das müssen Sie wissen, wenn Sie jetzt in die Ferien reisen
ZÜRICH. Der Bundesrat führt neu eine zehntägige Quarantäne für Reisende aus Risikoländern ein. Was bedeutet das für Schweizer Touristen?
Mehrere Reisende haben das Coronavirus aus dem Ausland zurückgebracht. Darum hat der Bundesrat nun die Bestimmungen für Reiserückkehrer verschärft. Was bedeutet das für Ihre Ferien, und was müssen Sie jetzt beachten?
Kann ich meine Ferien stornieren? Ja. Kunden können die Reise stornieren, aber nur, wenn das Land die Einreise verunmöglicht oder beispielsweise eine Quarantäne von 14 Tagen verlangt, wie der Reise-Ombudsmann Franco Muff zu 20 Minuten sagt. Dann seien Reisebüros und Onlineportale verpflichtet, das Geld zurückzuzahlen. Allerdings nur bei Pauschalreisen. Die Swiss bietet ihren Fluggästen flexible Umbuchungsmöglichkeiten, wie es auf Anfrage heisst.
Wie viel kostet das? Die Anbieter können eine Bearbeitungsgebühr verlangen, die allerdings «im Rahmen» bleiben muss, so Ombudsmann Muff. Zudem gebe es keine Rückerstattung für bestimmte Gebühren und Reiseversicherungen. Reisebüros und Onlineportale zahlen das Geld zurück, sobald sie es von den Fluggesellschaften oder Hotels erhalten haben, versichert Max Katz, Präsident des Schweizerischen Reiseverbands.
Wann muss ich in Quarantäne? Ab Montag müssen sich Reisende aus Risikoländern in Quarantäne begeben. Auf dem Corona-Index des Bundes stehen, Stand gestern Abend, 29 Länder. Personen werden bei der Einreise in die Schweiz am Grenzübergang informiert, dass sie in Quarantäne müssen. Sie müssen sich spätestens nach zwei Tagen bei den Kantonsbehörden melden und dann für zehn Tage in Quarantäne. Kann mein Arbeitgeber mir Ferien in Risikoländern verbieten? Der Arbeitgeber darf laut Michèle Stutz, Arbeitsrechtsexpertin des Beratungsunternehmens MME Legal Tax Compliance, die Wahl der Feriendestination nicht bestimmen. «Wenn ein wichtiger Event bevorsteht und es klar ist, dass der Arbeitnehmer dann nicht zur Arbeit erscheinen kann wegen der Quarantäne, könnte das Probleme geben», sagt Stutz. Darauf könne der Arbeitgeber hinweisen.