«Homeoffice darf nicht zur Kostenfalle werden»
ZÜRICH. Mehrkosten wegen Homeoffice? Dies will der Kaufmännische Verband Schweiz verhindern.
Wer kann, arbeitet zu Hause – diese Regel gilt seit gestern schweizweit. Dies kann aber zu Mehrkosten führen: Fehlt ein Laptop, muss er beschafft werden. Und ist die Internetverbindung zu langsam, ist ein teureres Abo nötig. Der Kaufmännische Verband Schweiz (KFMV) setzt sich nun dafür ein, dass Homeoffice nicht zur Kostenfalle für Arbeitnehmende wird: Die neue Covid-verordnung müsse nachgebessert werden, damit klar ist, wer die Mehrkosten im Homeoffice trägt.
Welche Kosten im Homeoffice vom Arbeitgeber übernommen werden, ist vom Bund nicht klar geregelt. Für den KFMV ist das nicht verantwortbar: «Es braucht Rahmenbedingungen», erklärt Ursula Häfliger, Verantwortliche Politik. Denn: Ohne Regeln könnte es zu bösen Überraschungen kommen. Wer muss etwa für einen im Homeoffice gestohlenen Laptop aufkommen? Der KFMV hat darum eine Mustervereinbarung als Vorlage für geregeltes Homeoffice entworfen. Häfliger: «Sonst wird das Arbeiten zu Hause zu einem rechtlichen Niemandsland.» Zudem hat der Verband eine Berechnungstabelle erstellt. Diese solle Anhaltspunkte geben, wie viel Kosten im Homeoffice entstünden.
Ähnlich sieht es die Gewerkschaft Syndicom: Sie findet es nicht akzeptabel, dass der Bund die Arbeitgeber von jeglicher Pflicht befreit, für Auslagen im Homeoffice aufzukommen. Die Covid-19-verordnung sieht zwar keine Auslagenentschädigung vor, hält aber fest, dass Arbeitgeber für Homeoffice organisatorische und technische Massnahmen treffen müssen. «Arbeitgeber müssen für Softwarelizenzen und fehlende Laptops aufkommen», erklärt Boris Etter, Rechtsanwalt und Arbeitsrechtsspezialist. Büromaterial oder Druckerpatronen müssen ebenfalls bezahlt werden. Für Miet-, Wohn- oder Stromkosten müssen die Arbeitgeber laut Gesetz hingegen nicht aufkommen.