«Bundesrat privilegiert sich weiter»
Der Bundesrat will die Witwenrente kürzen – mit Ausnahmen für die eigenen Angehörigen. Nicht die einzige Bevorzugung, die dem Parlament sauer
Über Silvester wurde bekannt, dass künftig die Steuerzahlenden für die 4324 Franken teuren Skiabos der Bundesratsmitglieder aufkommen müssen. Nun berichtete der «Tages-anzeiger» über ein weiteres Privileg der Landesregierung und deren Ehegatten. Der Bundesrat will die Witwer- und Witwenrenten kürzen. Stirbt die Partnerin oder der Partner, so sollen Hinterlassene mit Kindern nur noch Witwenrente bis zum 25. Lebensjahr des jüngsten Kindes erhalten. Kinderlose Paare oder solche mit erwachsenen Kindern sollen zwei Jahre lang eine Hinterlassenenrente erhalten. Vorher erhielten sie diese lebenslänglich.
Mit der Änderung könnte rund eine Milliarde Franken im Jahr gespart werden – doch bei sich selbst will der Bundesrat den Rotstift offenbar nicht gleich ansetzen. Zwar gelten die Ahv-regeln auch für Bundesratsgattinnen. Doch: Wenn ein amtierender Bundesrat oder eine Ex-bundesrätin stirbt, gibt es eine Hinterlassenenrente von 142 000 Franken pro Jahr. Das sorgt für rote Köpfe.
«Absolut unglaublich – das ist eine bodenlose Frechheit und eine weitere Privilegierung einer kleinen Schicht», moniert Svp-nationalrat Rémy Wyssmann. «In der Schweiz haben wir das Prinzip der Rechtsgleichheit. Jetzt schwingt sich
der Bundesrat aber obenaus und verhält sich wie der damalige Adel», so Wyssmann. Nun müssten sich die Parteien einbringen, fordert der SVP-MANN. Er werde das Anliegen in seiner Fraktion einbringen.
Mitte-nationalrat Lorenz Hess sagt: «Bei allen halbwegs plausiblen Begründungen ist diese Ausnahme für Magistratspersonen höchst ungeschickt.» Zudem sei die Sonderregelung auch «total kontraproduktiv», wenn es darum gehe, die Rentenanpassung dem Volk verständlich zu erklären. Im Sinne der Vorlage müsse man diese im Parlament nun genau anschauen und prüfen, ob und wie interveniert werden solle.
Auch von linker Seite kommt nicht viel Verständnis: «Grundsätzlich finde ich die Kürzung der Witwenrente schon problematisch – zwar macht man eine Gleichberechtigung, aber ins Schlechtere», kritisiert Spnationalrätin Min Li Marti. Man könne auch heute nicht davon ausgehen, dass alle betroffenen Frauen über 50, nachdem sie sich um die Kindererziehung und den Haushalt gekümmert haben, die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt schaffen.
In einer Stellungnahme äusserte sich die Bundeskanzlei. Sie stellt klar: Man müsse zwischen der AHV in der ersten Säule und der beruflichen Vorsorge in der zweiten Säule unterscheiden. Somit gelte die Kürzung der Witwer- und Witwenrente bei der AHV auch für die Mitglieder des Bundesrates und dessen Angehörige. Auf Stufe der beruflichen Vorsorge hingegen gebe es keine Änderungen – das Ruhegehalt, das für Magistratspersonen als berufliche Vorsorge gilt, sei also auch nicht tangiert.
aufstösst.