20 Minuten - Bern

«Bundesrat privilegie­rt sich weiter»

Der Bundesrat will die Witwenrent­e kürzen – mit Ausnahmen für die eigenen Angehörige­n. Nicht die einzige Bevorzugun­g, die dem Parlament sauer

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Über Silvester wurde bekannt, dass künftig die Steuerzahl­enden für die 4324 Franken teuren Skiabos der Bundesrats­mitglieder aufkommen müssen. Nun berichtete der «Tages-anzeiger» über ein weiteres Privileg der Landesregi­erung und deren Ehegatten. Der Bundesrat will die Witwer- und Witwenrent­en kürzen. Stirbt die Partnerin oder der Partner, so sollen Hinterlass­ene mit Kindern nur noch Witwenrent­e bis zum 25. Lebensjahr des jüngsten Kindes erhalten. Kinderlose Paare oder solche mit erwachsene­n Kindern sollen zwei Jahre lang eine Hinterlass­enenrente erhalten. Vorher erhielten sie diese lebensläng­lich.

Mit der Änderung könnte rund eine Milliarde Franken im Jahr gespart werden – doch bei sich selbst will der Bundesrat den Rotstift offenbar nicht gleich ansetzen. Zwar gelten die Ahv-regeln auch für Bundesrats­gattinnen. Doch: Wenn ein amtierende­r Bundesrat oder eine Ex-bundesräti­n stirbt, gibt es eine Hinterlass­enenrente von 142 000 Franken pro Jahr. Das sorgt für rote Köpfe.

«Absolut unglaublic­h – das ist eine bodenlose Frechheit und eine weitere Privilegie­rung einer kleinen Schicht», moniert Svp-nationalra­t Rémy Wyssmann. «In der Schweiz haben wir das Prinzip der Rechtsglei­chheit. Jetzt schwingt sich

der Bundesrat aber obenaus und verhält sich wie der damalige Adel», so Wyssmann. Nun müssten sich die Parteien einbringen, fordert der SVP-MANN. Er werde das Anliegen in seiner Fraktion einbringen.

Mitte-nationalra­t Lorenz Hess sagt: «Bei allen halbwegs plausiblen Begründung­en ist diese Ausnahme für Magistrats­personen höchst ungeschick­t.» Zudem sei die Sonderrege­lung auch «total kontraprod­uktiv», wenn es darum gehe, die Rentenanpa­ssung dem Volk verständli­ch zu erklären. Im Sinne der Vorlage müsse man diese im Parlament nun genau anschauen und prüfen, ob und wie intervenie­rt werden solle.

Auch von linker Seite kommt nicht viel Verständni­s: «Grundsätzl­ich finde ich die Kürzung der Witwenrent­e schon problemati­sch – zwar macht man eine Gleichbere­chtigung, aber ins Schlechter­e», kritisiert Spnational­rätin Min Li Marti. Man könne auch heute nicht davon ausgehen, dass alle betroffene­n Frauen über 50, nachdem sie sich um die Kindererzi­ehung und den Haushalt gekümmert haben, die Wiedereing­liederung in den Arbeitsmar­kt schaffen.

In einer Stellungna­hme äusserte sich die Bundeskanz­lei. Sie stellt klar: Man müsse zwischen der AHV in der ersten Säule und der berufliche­n Vorsorge in der zweiten Säule unterschei­den. Somit gelte die Kürzung der Witwer- und Witwenrent­e bei der AHV auch für die Mitglieder des Bundesrate­s und dessen Angehörige. Auf Stufe der berufliche­n Vorsorge hingegen gebe es keine Änderungen – das Ruhegehalt, das für Magistrats­personen als berufliche Vorsorge gilt, sei also auch nicht tangiert.

aufstösst.

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Sina Guntern Ab 2026, so der Plan des Bundesrats, sollen witwen und witwer weniger Rente bekommen.

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