«Der Fluglotse sackte nach dem Unglück zusammen»
Seit gestern müssen sich ein Pilot und ein Fluglotse wegen des F/a-18-unglücks 2016 verantworten.
Im August 2016 zerschellte eine F/A-18 der Schweizer Armee an einer Felswand beim Sustenpass. Dabei starb ein 27-jähriger Pilot. Am Anfang des Unglücks steht der falsche Funkspruch. Gestern startete nun der Prozess gegen den Leaderpiloten und den Fluglotsen am Militärgericht 2 in Muttenz BL. Am ersten Verhandlungstag wurden fünf Zeuginnen und Zeugen befragt. Zwei davon sassen am besagten Tag mit dem angeklagten Fluglotsen im Tower in Meiringen BE.
Die Radarcontrollerin berichtete, dass der Unfallflieger ein «Break Lock» gemeldet habe, also dass er keinen Radarkontakt zum vorderen Flugzeug herstellen konnte. «Dann herrschte etwas Hektik.» Die Zeugin sagte weiter, dass sie gehört habe, wie der Fluglotse dem später abgestürzten Flugzeug die Flughöhe «Level 100» zugewiesen habe (10 000 Fuss). Die Mindestflughöhe in dem Gebiet beträgt jedoch 15000 Fuss. Nach dem Unglück sei der
Lotse zusammengesackt.
Ein anderer Radarcontroller und vorgeladene Experten kritisierten das damals im Einsatz gestandene Radargerät aus den 70er-jahren. Laut dem Zeugen war das Gerät «grässlich». «Im Grunde kann man damit gerade eben ein Flugzeug identifizieren – nicht mehr und nicht weniger.» Gutachter haben zudem die Abflugroute des vorausfliegenden Piloten analysiert und teils als abweichend von der Norm bemängelt. Auf diese soll der Unfallpilot aber angewiesen gewesen sein – laut einem Sachverständigen war er zum Zeitpunkt des Unglücks in einer Umschulungsphase auf den Kampfjet F/A-18. Dennoch sei er noch sehr unerfahren gewesen. Zudem war die Sicht am Tag schlecht.
Dann kam noch die Frage auf, ob der Lotse, nachdem er bemerkt hatte, dass er die falsche Flughöhe zuwies, noch mit dem Piloten hätte Kontakt aufnehmen und den Fehler korrigieren können. Laut den Gutachtern wurde im Rahmen der Untersuchungen des Unglücks die Notfrequenz überprüft, sie funktionierte nicht.
Heute geht der Prozess weiter. Das Urteil wird für den 9. Januar erwartet.