Wann darf man hupen und lichthupen?
Frage von Caspar: Beim Überholen ist das Auto vor mir in die Mitte gefahren. Darauf habe ich lichtgehupt und gehupt. Darf ich das?
diesem Fall lag nach deiner Beschreibung eine akute Gefahr vor, also war dein Signalgeben berechtigt. Denn zur Warnung und Gefahrenabwehr sind Lichthupe und Hupe da – ausschliesslich. Deshalb darfst du zum Beispiel nachts lichthupen, wenn dir ein anderes Auto ohne Licht entgegenkommt.
«schimpfen» ist nicht erlaubt
Nicht erlaubt sind Hupe und Lichthupe, um mit anderen zu schimpfen. Die Verordnung sieht explizit nur zwei Fälle vor, in denen Hupen erlaubt ist: wenn Kinder nicht auf den Verkehr achten sowie «vor unübersichtlichen, engen Kurven ausserorts». Aber: Man hat sich so zu verhalten, dass man möglichst kein Signal geben muss. Tut man es doch, ist die akustische Hupe von Notfällen abgesehen nur tagsüber erlaubt. Die Busse sonst: 40 Franken.
Wobei es je nach Umständen auch eine Verzeigung samt Ausweisentzug werden kann. Gerade zusammen mit dichin tem Auffahren kann etwa das Lichthupen sehr teuer werden. Geduldet ist die Lichthupe zur Kommunikation, um etwa jemandem Vortritt zu gewähren. Das kann aber zu Missverständnissen führen, wenn etwa eine Warnung als Vortrittsverzicht interpretiert wird. Schwierig wird es mit der Hupe und Lichthupe als Fahr-doch-endlich-los-, Gruss-, Feier- und vor allem Geh-endlich-weg-botschaft. Im Prinzip ist es verboten, teils wird es geduldet – aber mit engen Grenzen.
Die Mobilitätsexperten
Der Newsdesk der Zürcher Kommunikationsagentur Viva mit den beiden langjährigen Mobilitätsexperten Timothy Pfannkuchen und Jürg A. Stettler erarbeitet unter anderem für den Verkehrssicherheitsrat und weitere Kunden aus dem Mobilitätsbereich Beiträge wie Ratgeber und sorgt so für den nötigen Durchblick selbst bei kniffligen Themen.