Politik fordert lockere Bauvorschriften
Bürgerliche Politiker die Vorschriften zur Mindestgrösse und -höhe für Zimmer kippen. Gegner befürchten Nachteile für Mietende.
Im Kanton Zürich wollen die SVP, GLP und FDP die Mindestfläche und Mindesthöhe von Räumen aus dem Baugesetz streichen. Eine parlamentarische Initiative dazu wurde diese Woche im Kantonsrat mit 103 zu 60 Stimmen vorläufig unterstützt. Stand heute dürfen – ausser in Einfamilienhäusern und «vergleichbaren Wohnungsarten» – keine Räume gebaut werden, die weniger als zehn Quadratmeter gross sind. Auch gilt eine Mindesthöhe von 2,4 Metern, respektive 2,3 Metern in Kernzonen. Gestrichen werden soll auch die Bestimmung, dass die Mindesthöhe bei Räumen mit Dachschrägen über mindestens die Hälfte der Bodenfläche vorhanden sein soll. Die bürgerlichen Befürworter im Kantonsrat argumentieren damit, dass die Bestimmungen überholt seien und innovative Raumlösungen verhinderten. Die linken Parteien hingegen stellen sich geschlossen gegen das Vorhaben. Man riskiere weniger Komfort für die Wohnbevölkerung – die Regel zur Mindestgrösse eines Zimmers sei zum Schutz der Menschen eingeführt worden.
Einige Kantone kennen keine Vorschriften zu Mindestgrösse und -höhe, in Luzern etwa sind sie hingegen ähnlich geregelt wie bisher in Zürich. Allgemein ist die Liste der Vorschriften in den Gesetzen rund um den Baubereich lang – Tendenz steigend, wie Markus Meier, Direktor des Hauseigentümerverbands (HEV), beobachtet. Bergen weniger
Vorschriften ein Risiko für Bewohnerinnen und Bewohner? Könnte es in Zürich bald Miniwohnungen analog zu jenen in Manhattan geben? Meier: «Das Risiko sind nicht Miniwohnungen, sondern dass niemand mehr bauen will und dadurch keine Wohnungen mehr angeboten werden, weil alles zu stark reguliert ist.»
Anders sieht das Michael Töngi, Grünen-nationalrat und Vizepräsident des Schweizer Mieterinnen- und Mieterverbands. Er sieht Risiken im Zürcher Vorhaben. «In der heutigen Zeit, in der so viel Druck auf den Mieterinnen und Mietern lastet und sie die Wohnungen nehmen müssen, die sie finden, muss man die Bewohnenden schützen», erklärt Töngi. Er wolle nicht, dass plötzlich etwa 4-ZimmerWohnungen ausgeschrieben würden, die dieser Bezeichnung gar nicht wirklich entsprechen würden.