Masseur (63) wegen Schändung verurteilt: 10 Monate bedingt
Bei einem Massagetermin wurde eine junge Frau (22) Opfer eines sexuellen Übergriffs.
Anja F.* hatte langjährige Nackenund Rückenschmerzen. Deshalb suchte sie Carlos P.* (63) auf, der seit fünf Jahren Massagen in einem kleinen Studio in Spiez anbot. Beim ersten Treffen verlief die Massage normal. Doch beim zweiten Mal bat Carlos Anja, sich komplett nackt auszuziehen, um angeblich besser Verspannungen behandeln zu können. Nach der Massage am Rücken und Nacken bat er Anja, sich auf den Rücken zu drehen. Erst massierte er ihren Leistenbereich und berührte mehrmals ihre Vulva. «Ich dachte erst, das sei aus Versehen passiert. Deswegen habe ich nichts gesagt», sagte die Geschädigte gestern vor dem Regionalgericht Oberland. Plötzlich drang Carlos P. mit zwei Fingern in ihre Vagina ein und massierte ihre Brustwarze. Anja F. weinte, während sie das erzählte. Überwältigt verliess sie das Studio und meldete den Vorfall der Polizei.
Der 63-Jährige wirkte sehr aufgeregt bei seiner Vernehmung. Er bestätigte, dass er zweimal ihren Intimbereich streifte, angeblich aber versehentlich. «Ich habe mich entschuldigt und gefragt, ob ich weitermachen soll. Sie hat immer Ja gesagt», so der Beschuldigte.
Die Staatsanwaltschaft betonte, dass es ein Aussage-gegen-aussage-verfahren sei. Anjas Aussage sei konsistent, detailliert und glaubwürdig. Die Aussagen des Beschuldigten hätten Ungereimtheiten. Carlos P. erhielt 10 Monate bedingte Haft, mit einer zweijährigen Probezeit. Bei einer Schändung komme zudem ein zwingendes lebenslanges Tätigkeitsverbot dazu; der Beschuldigte muss der Geschädigten eine Genugtuung von 4000 Franken zahlen und die Gerichtskosten übernehmen.