Jositsch kämpft, dass Mord nicht mehr verjährt
Bisher verjährte Mord nach 30 Jahren. Das soll sich jetzt ändern – das zumindest fordert die dafür zuständige Ständeratskommission.
Künftig soll in der Schweiz Mord nicht mehr verjähren. Das will die zuständige Ständeratskommission unter der Führung von Daniel Jositsch. Es gäbe einige mysteriöse Verbrechen, die bis heute nicht aufgeklärt seien, so Jositsch. So etwa der «Kristallhöhlenmord» im Sommer 1982 (siehe links).
Auch heute, 40 Jahre nach diesem Verbrechen, wurde der Täter oder die Täterin noch nicht gefunden, obschon es eine Reihe von Verdächtigen gab. Würde sich der Täter heute stellen, müsste er sich jedoch nicht vor Gericht verantworten, denn Mord verjährt in der Schweiz nach 30 Jahren.
Das soll sich gemäss Rechtskommission nun ändern. Sie will eine St.galler Standesinitiative teilweise umsetzen. Abgeschafft werden soll die Verjährungsfrist für Mord im Strafgesetzbuch
wie auch im Militärstrafgesetz. Andere Delikte, für die ebenfalls lebenslange Freiheitsstrafen drohen, sollen dagegen verjährbar bleiben. Im Jugendstrafrecht sei die Unverjährbarkeit von Mord auch nicht vorgesehen.
Kommissionspräsident Jositsch setzte sich für die Abschaffung ein: «Die Verjährungsfrist hat den Zweck, den Rechtsfrieden wiederherzustellen, dem Täter eine Resozialisierung,
also eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft, zu ermöglichen. Das stimmt fast bei jedem Delikt. Aber stimmt das bei Mord?» Solle man den Täter, wenn er jetzt auftauche, wieder in die Gesellschaft aufnehmen und sagen: «Alles vergessen»? Das könne bei solchen Delikten nicht der Fall sein, so Jositsch.
Mitte-ständerat Beat Rieder hält dagegen nichts von der Abschaffung der Verjährung. Auch das Argument neuer Ermittlungsmethoden wie etwa DNAAnalysen überzeugten ihn nicht: «Ich glaube nicht an das Märchen, dass die Cold Cases nach 30 oder 40 Jahren aufgeklärt werden könnten, weil wir jetzt endlich die Instrumente für die moderne Strafverfolgung ausgebaut haben», sagt er.
Bei der Strafverfolgung können Dna-spuren und das Mittel der Phänotypisierung ja heute bereits eingesetzt werden. Rieder weist darauf hin, dass die Aufklärungsrate bei Mord im langjährigen Mittel hohe 94 Prozent betrage. 2020 wurden gar 96,4 Prozent der Fälle aufgeklärt. «Das heisst, vonseiten der Strafverfolgung und übrigens auch vonseiten des Gesetzgebers wird alles getan, um solch schwere Straftaten aufklären zu können.»
Die Kommission eröffnet jetzt eine Vernehmlassung bis zum April. Der Vorentwurf wurde in der Kommission mit fünf zu null Stimmen bei sechs Enthaltungen angenommen. Wann eine eventuelle neue Regelung in Kraft treten würde, ist noch unklar.