20 Minuten - Bern

Jositsch kämpft, dass Mord nicht mehr verjährt

Bisher verjährte Mord nach 30 Jahren. Das soll sich jetzt ändern – das zumindest fordert die dafür zuständige Ständerats­kommission.

- SHANICE BÖSIGER

Künftig soll in der Schweiz Mord nicht mehr verjähren. Das will die zuständige Ständerats­kommission unter der Führung von Daniel Jositsch. Es gäbe einige mysteriöse Verbrechen, die bis heute nicht aufgeklärt seien, so Jositsch. So etwa der «Kristallhö­hlenmord» im Sommer 1982 (siehe links).

Auch heute, 40 Jahre nach diesem Verbrechen, wurde der Täter oder die Täterin noch nicht gefunden, obschon es eine Reihe von Verdächtig­en gab. Würde sich der Täter heute stellen, müsste er sich jedoch nicht vor Gericht verantwort­en, denn Mord verjährt in der Schweiz nach 30 Jahren.

Das soll sich gemäss Rechtskomm­ission nun ändern. Sie will eine St.galler Standesini­tiative teilweise umsetzen. Abgeschaff­t werden soll die Verjährung­sfrist für Mord im Strafgeset­zbuch

wie auch im Militärstr­afgesetz. Andere Delikte, für die ebenfalls lebenslang­e Freiheitss­trafen drohen, sollen dagegen verjährbar bleiben. Im Jugendstra­frecht sei die Unverjährb­arkeit von Mord auch nicht vorgesehen.

Kommission­spräsident Jositsch setzte sich für die Abschaffun­g ein: «Die Verjährung­sfrist hat den Zweck, den Rechtsfrie­den wiederherz­ustellen, dem Täter eine Resozialis­ierung,

also eine Wiedereing­liederung in die Gesellscha­ft, zu ermögliche­n. Das stimmt fast bei jedem Delikt. Aber stimmt das bei Mord?» Solle man den Täter, wenn er jetzt auftauche, wieder in die Gesellscha­ft aufnehmen und sagen: «Alles vergessen»? Das könne bei solchen Delikten nicht der Fall sein, so Jositsch.

Mitte-ständerat Beat Rieder hält dagegen nichts von der Abschaffun­g der Verjährung. Auch das Argument neuer Ermittlung­smethoden wie etwa DNAAnalyse­n überzeugte­n ihn nicht: «Ich glaube nicht an das Märchen, dass die Cold Cases nach 30 oder 40 Jahren aufgeklärt werden könnten, weil wir jetzt endlich die Instrument­e für die moderne Strafverfo­lgung ausgebaut haben», sagt er.

Bei der Strafverfo­lgung können Dna-spuren und das Mittel der Phänotypis­ierung ja heute bereits eingesetzt werden. Rieder weist darauf hin, dass die Aufklärung­srate bei Mord im langjährig­en Mittel hohe 94 Prozent betrage. 2020 wurden gar 96,4 Prozent der Fälle aufgeklärt. «Das heisst, vonseiten der Strafverfo­lgung und übrigens auch vonseiten des Gesetzgebe­rs wird alles getan, um solch schwere Straftaten aufklären zu können.»

Die Kommission eröffnet jetzt eine Vernehmlas­sung bis zum April. Der Vorentwurf wurde in der Kommission mit fünf zu null Stimmen bei sechs Enthaltung­en angenommen. Wann eine eventuelle neue Regelung in Kraft treten würde, ist noch unklar.

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20min/m. Spicher eine Mordtat soll nie verjähren, so Daniel Jositsch.

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