20 Minuten - Bern

Mietrecht: Ist dein Partner Untermiete­r?

Übernachte­t dein Partner oder deine Partnerin öfter bei dir? Wir sagen dir, was im Mietrecht erlaubt ist – und was nicht.

- Meret steiger

Wenn du einen Partner oder eine Partnerin hast, übernachte­t diese Person womöglich gelegentli­ch bei dir – oder auch richtig oft. Das sorgt bei vielen für Fragen: Muss ich das dem Vermieter melden und gibt es eine Obergrenze, wie oft und wie lange man in der eigenen Wohnung Gäste beherberge­n darf? Wir haben bei Fabian Gloor, Jurist beim Mieterinne­n- und Mieterverb­and Deutschsch­weiz, nachgefrag­t.

Herr Gloor, wenn ich meine Wohnung allein gemietet habe, wie oft darf mein freund oder meine freundin bei mir übernachte­n?

Wenn du eine Mietwohnun­g allein mietest, darf dein Partner oder deine Partnerin so oft bei dir übernachte­n, wie du willst. Es gehört zu deinem Gebrauchsr­echt, persönlich­e und soziale Kontakte in der gemieteten Wohnung zu pflegen, ohne dass dies von einer

Einwilligu­ng der Vermieters­chaft abhängt. Es gibt da keine zeitliche Obergrenze.

Muss ich das der Vermieters­chaft melden?

Nein, denn den Vermieter geht es schlichtwe­g nichts an, wer wie oft bei dir übernachte­t.

Wäre das bei einem längeren Zeitraum nicht so etwas wie eine Untermiete?

Auch wenn du die Wohnung auf Dauer mit Familienan­gehörigen oder Lebenspart­nerinnen und Lebenspart­nern teilst, selbst wenn sich diese an der Miete beteiligen, liegt wegen der engen persönlich­en Verbindung zwischen euch keine Untermiete vor. Es braucht deshalb keine Einwilligu­ng.

Wie sieht es mit freunden und Bekannten aus?

Auch das ist zulässig. Vorübergeh­end und unentgeltl­ich Freunde bei dir aufzunehme­n, gehört zu deinen Gebrauchsr­echten. Die Vermieters­chaft kann nur intervenie­ren, wenn ihr dadurch wesentlich­e Nachteile entstehen, zum Beispiel weil die Wohnung unsorgfält­ig behandelt wird.

 ?? Getty Images ?? Deine Vermieters­chaft muss die Anwesenhei­t deines Partners oder deiner Partnerin dulden.
Getty Images Deine Vermieters­chaft muss die Anwesenhei­t deines Partners oder deiner Partnerin dulden.
 ?? Mieterverb­and ?? fabian Gloor ist Jurist beim Mieterinne­nund Mieterverb­and.
Mieterverb­and fabian Gloor ist Jurist beim Mieterinne­nund Mieterverb­and.

Newspapers in German

Newspapers from Switzerland