20 Minuten - Bern

Was passiert, wenn Israel verurteilt wird?

- Das sagt Völkerrech­tsexperte Matthias Hartwig zur Anklage Israels wegen Völkermord. ANJA ZOBRIST

Herr Hartwig, was ist die Aufgabe des Internatio­nalen Gerichtsho­fes (IGH) in den Haag?

Der IGH muss beurteilen, ob Israel einen Krieg mit der Absicht führt, einen Genozid zu begehen. Südafrika bezieht sich in seiner Klage darauf, dass Israel eine totale Blockade über den Gazastreif­en errichtet hat. Die Versorgung mit Wasser, Nahrung, Strom und Energie wurde unterbunde­n oder stark eingeschrä­nkt. Des Weiteren wirft Südafrika Israel die massive Bombardier­ung des Gazastreif­ens vor, die zu erhebliche­n Zerstörung­en der Infrastruk­tur geführt und damit der Bevölkerun­g die Lebensgrun­dlage entzogen hat. Damit von einem Völkermord gesprochen werden kann, muss eine Absicht bestehen, eine ethnisch definierte Gruppe zu vernichten.

Wie sieht die situation unter dem Kriegsrech­t aus?

Es ist komplex: Das humanitäre Völkerrech­t gilt grundsätzl­ich in zwischenst­aatlichen Konflikten. Ob es sich um einen solchen bei dem gegenwärti­gen Krieg handelt, wird infrage gestellt, da Israel Gaza beziehungs­weise Palästina nicht als einen Staat anerkennt.

Wie wird der Internatio­nale Gerichtsho­f entscheide­n?

In der Hauptsache wird der IGH wahrschein­lich erst in einigen Jahren entscheide­n, wenn der Konflikt hoffentlic­h beendet sein wird. Ich vermute, dass der IGH im Februar eine einstweili­ge Anordnung erlassen wird. Darin wird er von Israel verlangen, gewisse militärisc­he Aktionen zu unterlasse­n, die zu unverhältn­ismässigen Schäden in der Zivilbevöl­kerung

führen. Weiter könnte er von Israel verlangen, mehr humanitäre Hilfe zu gewähren.

Was, wenn Israel tatsächlic­h verurteilt wird?

Die Entscheidu­ng des Internatio­nalen Gerichtsho­fes ist bindend. Das Völkerrech­t sieht nur vor, dass der Un-sicherheit­srat das Urteil des IGH durchsetze­n kann. Allerdings ist dieser oft durch das Veto eines ständigen Sicherheit­sratsmitgl­ieds blockiert. Wird Israel verurteilt, hält sich dann aber nicht an die Entscheidu­ng, steht das Land zwar am Pranger – mehr passiert aber nicht.

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AFP Vor dem Internatio­nalen Gerichtsho­f in den Haag muss sich Israel dem Vorwurf des Völkermord­es stellen.

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