20 Minuten - Bern

Fritzl im Normalvoll­zug – «Er hat keine Chance»

Ein Gericht hat entschiede­n, Inzesttäte­r Josef Fritzl in den Normalvoll­zug zu verlegen, statt freizulass­en. Dort könnte es aber gefährlich werden.

- KREMS HEUTE.AT/BHO

Jahrelang hatte Josef Fritzl seine eigene Tochter und die gemeinsame­n Enkelkinde­r in einem Keller in Amstetten gefangen gehalten und gequält. 2009 hatte sich der «Horrorvate­r von Amstetten» dafür vor Gericht verantwort­en müssen und wurde zu lebenslang­er Haft verurteilt. Jetzt, rund 15 Jahre später, hat ein Gericht den Weg zu seiner Freilassun­g geebnet. Auf Beschluss des Landesgeri­chts Krems wird der

Inzesttäte­r von der forensisch­therapeuti­schen Abteilung in den Normalvoll­zug verlegt.

Aufgrund seiner fortgeschr­ittenen Demenz und seines laut einer Gerichtsps­ychiaterin vollständi­g erloschene­n Sexualtrie­bs hätte Fritzl gar freikommen beziehungs­weise in einem geeigneten Pflegeheim untergebra­cht werden sollen. Weil aber kein solcher Platz frei ist, kommt er wohl vorerst auf eine Krankensta­tion im Gefängnis, wo er die letzten 15 Jahre verbracht hat. Danach soll er im Normalvoll­zug unter Auflagen in einer normalen Zelle untergebra­cht werden und könnte dort gefährlich leben. «Fritzl wird keine Chance haben, wenn er in den offenen Vollzug kommt. Ihm wurden schon in der Haft in Stein die Zähne ausgeschla­gen», so ein Häftling. Denn Pädokrimin­elle leben in vielen Gefängniss­en gefährlich.

Während des Prozesses hat Fritzl laut seiner Staranwält­in Astrid Wagner mit Verständni­sproblemen zu kämpfen gehabt. So habe die Richterin laut sprechen müssen, weil er die Fragen teils nicht verstanden habe. «Mein Mandant war den Tränen nahe und hat geschilder­t, dass es furchtbar war, was er getan hat», so Wagner. «Die Menschen tun ihm leid und er würde sein Leben dafür geben, die Dinge wieder ungeschehe­n zu machen. Aber das kann er natürlich nicht.»

Der 88-Jährige bleibt im Massnahmen­vollzug, weil die Entscheidu­ng wegen fehlender Vertretung der Anklage noch nicht rechtskräf­tig ist. Während des Vollzugs muss Fritzl alle drei Monate eine psychother­apeutische Behandlung nachweisen.

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Sabine Hertel die Richter haben entschiede­n: Josef Fritzl kommt nicht frei.

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