Billett weg im Wohnzimmer: Geht das?
Auf der Website des St.galler Verkehrsamtes wird der Führerausweisentzug als Prävention unter Sicherungsentzug aufgeführt und wie folgt beschrieben: «Beim Sicherungsentzug handelt es sich um eine Massnahme, durch die sämtliche Verkehrsteilnehmende vor Personen geschützt werden sollen, die als Fahrzeuglenker nicht geeignet sind.»
Monica di Mattia, Sprecherin der Vereinigung der Strassenverkehrsämter, erklärt: Die Polizei entziehe den Führerausweis, wenn begründeter Verdacht auf das Vorliegen einer Suchtproblematik
oder das bevorstehende Fahren in angetrunkenem Zustand bestehe. Dass das so funktioniert, bestätigt der Rechtsanwalt Matthias Fricker von der Kanzlei Fricker Füllemann Rechtsanwälte.
war die Massnahme erlaubt?
Laut Fricker ist diese Massnahme rechtens und der Entzug kann selbst ohne konkreten Regelbruch erfolgen. «Es geht dann um die Frage, ob eine Alkoholsucht vorliegt. Wenn jemand sich zu Hause stark betrinkt, kann das ein Indiz sein.» Aber: Ein Alkoholatemtest ausserhalb des Strassenverkehrs darf straflos verweigert werden, solange die Polizei keine staatsanwaltliche Anordnung hat.
wie wird bei einem sicherungsentzug vorgegangen?
Bei Hinweisen auf eine mögliche Suchterkrankung informiere die Polizei das zuständige Strassenverkehrsamt. Dieses leite ein sogenanntes Administrativmassnahmeverfahren ein. Dabei werde der Führerausweis zunächst vorsorglich entzogen. «Nach einer verkehrsmedizinischen Abklärung erfolgt dann ein definitiver Sicherungsentzug oder eine Wiedererteilung unter Auflagen, wie etwa die Einhaltung einer Alkoholabstinenz», sagt der Verkehrsrechtsexperte.
Das Ganze koste schnell mehrere Tausend Franken.
wie lange dauert der Führerausweisentzug?
Der Sicherungsentzug dauert laut Fricker immer so lange, bis ein Verkehrsmediziner die Fahreignung wieder bejaht oder der Entzug erfolgreich rechtlich angefochten wird.
Kann man sich wehren?
Gemäss dem Rechtsanwalt können der Entzug oder andere Massnahmen des Strassenverkehrsamtes mit einem Rechtsmittel angefochten werden, wie etwa durch einen Einspruch gegen den Bescheid.