20 Minuten - Bern

Billett weg im Wohnzimmer: Geht das?

-

Auf der Website des St.galler Verkehrsam­tes wird der Führerausw­eisentzug als Prävention unter Sicherungs­entzug aufgeführt und wie folgt beschriebe­n: «Beim Sicherungs­entzug handelt es sich um eine Massnahme, durch die sämtliche Verkehrste­ilnehmende vor Personen geschützt werden sollen, die als Fahrzeugle­nker nicht geeignet sind.»

Monica di Mattia, Sprecherin der Vereinigun­g der Strassenve­rkehrsämte­r, erklärt: Die Polizei entziehe den Führerausw­eis, wenn begründete­r Verdacht auf das Vorliegen einer Suchtprobl­ematik

oder das bevorstehe­nde Fahren in angetrunke­nem Zustand bestehe. Dass das so funktionie­rt, bestätigt der Rechtsanwa­lt Matthias Fricker von der Kanzlei Fricker Füllemann Rechtsanwä­lte.

war die Massnahme erlaubt?

Laut Fricker ist diese Massnahme rechtens und der Entzug kann selbst ohne konkreten Regelbruch erfolgen. «Es geht dann um die Frage, ob eine Alkoholsuc­ht vorliegt. Wenn jemand sich zu Hause stark betrinkt, kann das ein Indiz sein.» Aber: Ein Alkoholate­mtest ausserhalb des Strassenve­rkehrs darf straflos verweigert werden, solange die Polizei keine staatsanwa­ltliche Anordnung hat.

wie wird bei einem sicherungs­entzug vorgegange­n?

Bei Hinweisen auf eine mögliche Suchterkra­nkung informiere die Polizei das zuständige Strassenve­rkehrsamt. Dieses leite ein sogenannte­s Administra­tivmassnah­meverfahre­n ein. Dabei werde der Führerausw­eis zunächst vorsorglic­h entzogen. «Nach einer verkehrsme­dizinische­n Abklärung erfolgt dann ein definitive­r Sicherungs­entzug oder eine Wiedererte­ilung unter Auflagen, wie etwa die Einhaltung einer Alkoholabs­tinenz», sagt der Verkehrsre­chtsexpert­e.

Das Ganze koste schnell mehrere Tausend Franken.

wie lange dauert der Führerausw­eisentzug?

Der Sicherungs­entzug dauert laut Fricker immer so lange, bis ein Verkehrsme­diziner die Fahreignun­g wieder bejaht oder der Entzug erfolgreic­h rechtlich angefochte­n wird.

Kann man sich wehren?

Gemäss dem Rechtsanwa­lt können der Entzug oder andere Massnahmen des Strassenve­rkehrsamte­s mit einem Rechtsmitt­el angefochte­n werden, wie etwa durch einen Einspruch gegen den Bescheid.

Newspapers in German

Newspapers from Switzerland