Betrunken daheim: Führerausweis entzogen
Bei Atakan Özdemir (38) klingelte eines Abends die Polizei, machte einen Alkoholtest und nahm ihm das Billett weg.
News-scout Atakan Özdemir (38) aus dem Kanton Thurgau wollte an einem Montagabend im September mit einem Freund bei sich zu Hause die Geburt seines Neugeborenen feiern. Doch die Feier endete unschön, wie er 20 Minuten erzählte.
Dabei haben die beiden Freunde auch Alkohol getrunken. «Ich trinke selten Alkohol, wenn dann mal ein Bier am Wochenende oder bei Spezialbesuch», so der 38-Jährige. Kurz nach 22 Uhr stand dann die Polizei vor Özdemirs Eigentumswohnung. Der Grund: Ruhestörung. Laut dem 38-Jährigen verlangten die Polizisten, einen Alkoholtest bei ihm durchzuführen. Der Test zeigte zu dem Zeitpunkt über zwei Promille an. Die beiden Männer versprachen, leiser zu sein, und so verabschiedeten sich die Beamten wieder.
Wenige Tage später flatterte die böse Überraschung in Özdemirs Briefkasten: Er ist seinen Führerausweis erst einmal los. «Ich bin weder Auto gefahren noch hatte ich es vor. Seit 19 Jahren hatte ich noch nie einen Unfall, höchstens mal eine Parkbusse», sagt er fassungslos.
Er habe gewusst, dass sowohl Fahrradfahren und sogar das Führen eines Paddelboots
unter Alkoholeinfluss zu Ausweisentzug führen können. «Aber dass man zu Hause seinen Ausweis verlieren kann, davon habe ich noch nie gehört.»
Daraufhin hat der 38-Jährige einen Anwalt eingeschaltet. Dieser teilte ihm mit, dass es in Fällen der vorliegenden Art keine klare Rechtssprechung gebe. Trotzdem wurde sein Rekurs von der Rekurskommission abgelehnt. Begründet wurde dieser Entscheid durch den hohen gemessenen Promillewert. Sein Anwalt schreibt: «In deinem Fall sind die Richter davon ausgegangen, dass bei den von der Polizei festgestellten Alkoholwerten eine gewisse Alkoholgewöhnung und damit möglicherweise die Fahreignung ausschliessende Sucht gegeben sein könnte.»
Um seinen Führerausweis baldmöglichst wieder zurückzubekommen, müsste Özdemir jetzt also nachweisen, dass bei ihm keine Alkoholsucht vorliegt. Dafür soll ein «Stufe-4-arzt» zum Einsatz kommen und die Abklärung soll 1500 Franken kosten. Seit dem Vorfall im September hat der 38-Jährige bereits 4000 Franken ausgegeben, 3000 für seinen Anwalt, weitere 1000 für den Rekurs.