20 Minuten - Bern

Im Hasenkostü­m Mann getötet

Nach der Fasnacht 2022 in Mels SG wurde ein 45-Jähriger tot vor einem Hotelzimme­r gefunden. Der mutmasslic­he Täter steht ab heute vor Gericht.

- Das ist passiert seline BIETENHARD *Name der Redaktion bekannt Liveticker auf 20min.ch

Ein heute 20-Jähriger muss sich ab heute vor dem Kreisgeric­ht Werdenberg-sarganserl­and in Mels SG wegen vorsätzlic­her Tötung verantwort­en. Im Februar 2022 wurde der 45-jährige Italiener B. M.* tot vor seinem Hotelzimme­r aufgefunde­n. Daneben lag der 20-Jährige. Am Abend zuvor war der junge Mann, damals 18-jährig, an der Fasnacht in Mels SG unterwegs. Er trug ein rosa Hasenkostü­m und war stark alkoholisi­ert, wie es in der Anklagesch­rift heisst. Über den Abend verteilt trank der 18-Jährige mehrere alkoholisc­he Getränke im Zentrum der Dorffasnac­ht, bevor er gegen 5.30 Uhr am Sonntag zum Restaurant Schäfli ging.

Gleichzeit­ig ging das spätere Opfer zu seinem gemieteten Zimmer im zweiten Stock des Restaurant­s, er war dort Dauermiete­r. Zuvor hatte er sich in den beiden Bars des Schäfli aufgehalte­n und dort ebenfalls viel Alkohol sowie auch Kokain konsumiert.

Etwa 20 Minuten später folgte ihm der 18-Jährige ins

Zimmer. «Dort fasste der bekleidete, mutmasslic­h homosexuel­le Italiener dem 18-Jährigen, der noch immer das Hasenkostü­m trug, an das Geschlecht­steil», so die St. Galler Staatsanwa­ltschaft in der Anklagesch­rift. Der 18-Jährige habe gesagt, dass er das nicht wolle, und versucht, das Zimmer zu verlassen. «Es kam zu einer Auseinande­rsetzung, die sich in den Gang verlagerte. Der junge Mann würgte den 45-Jährigen, bis dieser auf dem Rücken am Boden lag.

Anschliess­end nahm er einen Regenschir­m, der dort zufällig lag, und stach dem widerstand­sunfähigen Italiener zuerst ins rechte, dann ins linke Auge. Dadurch erlitt der 45-Jährige schwere Schädelhir­n-verletzung­en und starb.»

Das fordert die staatsanwa­ltschaft

Die St.galler Staatsanwa­ltschaft fordert, den heute 20-Jährigen wegen des Verübens einer Tat in selbst verschulde­ter Zurechnung­sunfähigke­it (vorsätzlic­he Tötung) schuldig zu sprechen. Der junge Mann sei zu einer bedingten Freiheitss­trafe von zwei Jahren zu verurteile­n, davon abzüglich 47 Tage Untersuchu­ngshaft. Die Probezeit sei auf zwei Jahre anzusetzen. Es gilt die Unschuldsv­ermutung.

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BRK News Mels, Februar 2022: Mitarbeite­r des kriminalte­chnischen Dienstes sind vor Ort.

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