Im Hasenkostüm Mann getötet
Nach der Fasnacht 2022 in Mels SG wurde ein 45-Jähriger tot vor einem Hotelzimmer gefunden. Der mutmassliche Täter steht ab heute vor Gericht.
Ein heute 20-Jähriger muss sich ab heute vor dem Kreisgericht Werdenberg-sarganserland in Mels SG wegen vorsätzlicher Tötung verantworten. Im Februar 2022 wurde der 45-jährige Italiener B. M.* tot vor seinem Hotelzimmer aufgefunden. Daneben lag der 20-Jährige. Am Abend zuvor war der junge Mann, damals 18-jährig, an der Fasnacht in Mels SG unterwegs. Er trug ein rosa Hasenkostüm und war stark alkoholisiert, wie es in der Anklageschrift heisst. Über den Abend verteilt trank der 18-Jährige mehrere alkoholische Getränke im Zentrum der Dorffasnacht, bevor er gegen 5.30 Uhr am Sonntag zum Restaurant Schäfli ging.
Gleichzeitig ging das spätere Opfer zu seinem gemieteten Zimmer im zweiten Stock des Restaurants, er war dort Dauermieter. Zuvor hatte er sich in den beiden Bars des Schäfli aufgehalten und dort ebenfalls viel Alkohol sowie auch Kokain konsumiert.
Etwa 20 Minuten später folgte ihm der 18-Jährige ins
Zimmer. «Dort fasste der bekleidete, mutmasslich homosexuelle Italiener dem 18-Jährigen, der noch immer das Hasenkostüm trug, an das Geschlechtsteil», so die St. Galler Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift. Der 18-Jährige habe gesagt, dass er das nicht wolle, und versucht, das Zimmer zu verlassen. «Es kam zu einer Auseinandersetzung, die sich in den Gang verlagerte. Der junge Mann würgte den 45-Jährigen, bis dieser auf dem Rücken am Boden lag.
Anschliessend nahm er einen Regenschirm, der dort zufällig lag, und stach dem widerstandsunfähigen Italiener zuerst ins rechte, dann ins linke Auge. Dadurch erlitt der 45-Jährige schwere Schädelhirn-verletzungen und starb.»
Das fordert die staatsanwaltschaft
Die St.galler Staatsanwaltschaft fordert, den heute 20-Jährigen wegen des Verübens einer Tat in selbst verschuldeter Zurechnungsunfähigkeit (vorsätzliche Tötung) schuldig zu sprechen. Der junge Mann sei zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren zu verurteilen, davon abzüglich 47 Tage Untersuchungshaft. Die Probezeit sei auf zwei Jahre anzusetzen. Es gilt die Unschuldsvermutung.