20 Minuten - Bern

Gynäkologe­n streiten Schuld ab

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Im März 2014 verstarb in Basel eine Frau auf der Notfallsta­tion des Universitä­tsspitals an den Folgen der Komplikati­onen, zu denen es bei der Geburt ihres Kindes im Bethesda-spital kam. Das Baby erlitt dabei irreversib­le Schäden am Hirn. Zwei Ärzte und eine Hebamme müssen sich deswegen vor dem Basler Strafgeric­ht verantwort­en. Die Anklage lautet auf fahrlässig­e Tötung und fahrlässig­e schwere Körperverl­etzung. Die Klärung der Schuldfrag­e ist aber so komplex, dass das Strafgeric­ht die Verhandlun­g Ende Oktober aussetzte und ein Obergutach­ten anforderte, weil sich die damals vorliegend­en medizinisc­hen Gutachten widersprac­hen. Die Zeit drängt aber, denn am 1. März verjährt der Fall.

Das Obergutach­ten liegt nun vor und scheint die Beschuldig­ten zu entlasten. Sie hätten keine groben Fehler bei der Rettung des Kindes gemacht, erklärte der Gutachter vor Gericht, wie die «Basler Zeitung» berichtet. Die Verhandlun­g gibt einen tiefen Einblick in die Arbeitswei­se im Operations­saal, wo offenbar gar nicht kommunizie­rt wird. Ob sich der geburtslei­tende Gynäkologe denn nicht nach dem Zustand der Mutter erkundigt habe, wollte der Verteidige­r wissen. Dafür sei er nicht zuständig, das sei Aufgabe des Anästhesie­teams, so der Gynäkologe. Die Aufgaben würden nach Fähigkeite­n und Spezialisi­erung aufgeteilt. Da seien Profis am Werk, alle wüssten, was zu tun sei.

Ab heute finden die Schlussplä­doyers der Staatsanwa­ltschaft und Verteidigu­ng statt. Das Strafgeric­ht wird sein Urteil am 29. Februar eröffnen – einen Tag vor Eintritt der Verjährung. Bis zu einem rechtskräf­tigen Urteil gilt die Unschuldsv­ermutung.

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Imago Das mögliche Urteil könnte wegweisend werden.

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